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proFonds kritisiert den Verordnungsentwurf zum DSG

Im Jahr 2020 wurde die Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) von den Eidgenössischen Räten beschlossen. Das neue Datenschutzgesetz und die damit einhergehenden Pflichten für gemeinnützige Stiftungen und NPO, die ebenfalls Datenbearbeiter sind, beschäftigt den Gemeinnützigkeitssektor weiterhin.

Als Datenbearbeiter sehen sich gemeinnützige Stiftungen und NPO mit  weitreichenden neuen Pflichten konfrontiert: So müssen sie neu proaktiv Auskunft erteilen und Informationen über die Datenbearbeitung, deren Umfang, Zweck und Dauer bereits bei der Datenbeschaffung herausgeben. Zudem gilt es, verschiedene Dokumente zu erstellen wie zum Beispiel ein Verarbeitungsverzeichnis, eine Datenschutzerklärung und eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Diverse organisatorische und technische Massnahmen müssen also ergriffen werden, um die Datensicherheit gewährleisten zu können. Zudem stehen Datenbearbeiter in der Pflicht, Vorkehrungen zu treffen, damit Datenschutzverletzungen so rasch als möglich erkannt und gemeldet werden können. Bei Verletzungen der datenschutzrechtlichen Pflichten drohen Bussen bis CHF 250’000.

Diese Pflichten und weitere Details werden in der Verordnung zum DSG präzisiert. Der Entwurf dazu wurde vom Bundesrat vom 23. Juni bis zum 14. Oktober 2021 in die Vernehmlassung geschickt. Bedauerlicherweise geht der Verordnungsentwurf zum Teil über die ohnehin schon sehr strengen Anforderungen des neuen Gesetzes hinaus. Es sieht Pflichten vor, die keine gesetzliche Grundlage haben.

proFonds hat eine Vernehmlassung eingereicht und sich kritisch zum Entwurf geäussert. Ob die von proFonds ins Visier genommenen Punkte in der Folge im Entwurf angepasst werden, bleibt abzuwarten. proFonds wird seine Mitglieder darüber informieren. proFonds empfiehlt den Stiftungen und NPO dringend, sich rechtzeitig an die Umsetzung der Vorgaben zu machen, denn nach dem Inkrafttreten des neuen DSG (voraussichtlich 1.9.2023, Entscheid des Bundesrates steht noch aus) wird es keine Übergangsfrist geben. Wir helfen unseren Mitgliedern bei der Prüfung ihres Datenschutzniveaus wie auch bei der Erarbeitung notwendiger Datenschutzmassnahmen.

» Verordnungsentwurf zum DSG: Vernehmlassung von proFonds