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Der Stiftungsstandort Zürich wird gestärkt

Der Regierungsrat hat Anfang 2023 beschlossen, den Kanton Zürich als Standort für Stiftungen attraktiver zu machen. Das zentrale Element ist dabei eine erhebliche Liberalisierung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Neuerungen:

  • Stiftungsräte sind nicht mehr zur Ehrenamtlichkeit verpflichtet. Angemessene Vergütungen an die Mitglieder von Stiftungsräten führen nicht mehr zu der Verweigerung bzw. dem Entzug der Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit.
  • Gemeinnützige Tätigkeiten im Ausland werden künftig nach dem gleichen Massstab wie Tätigkeiten im Inland gemessen. Damit können auch Tätigkeiten ausserhalb der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe steuerbefreit werden. Massgebend ist, dass die Auslandtätigkeit aus gesamtgesellschaftlicher Schweizer Sicht als förderungswürdig erscheint.
  • Unternehmerische Fördermodelle stehen einer Steuerbefreiung nicht mehr grundsätzlich entgegen. Somit sind neu vor allem auch Impact Investments möglich. Die unternehmerischen Fördermodelle dürfen nicht in Konkurrenz zu nicht steuerbefreiten Investoren treten und die an die Stiftung zurückfliessenden Mittel müssen wieder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

proFonds begrüsst diese Neuerungen. Sie entsprechen den schon seit langem von unserem Dachverband postulierten Anforderungen an eine gesellschaftlich sinnvolle, liberale Steuerbefreiungspraxis. Namentlich die Verweigerungen der Steuerbefreiung bei angemessener Vergütung des Stiftungsrats ist unter den Aspekt einer modernen Good Governance ein Anachronismus, der nun zum Glück beseitigt worden ist. Eine liberalere Steuerbefreiung von Auslandaktivitäten steht im Einklang mit der Bedeutung der Schweiz als Ausgangspunkt vielfältiger gemeinnütziger Aktivitäten auf internationaler Ebene. proFonds hat sich schon vor Jahren erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ihrem Kreisschreiben Nummer 12 betreffend Steuerbefreiung gemeinnütziger Organisationen den Gedanken der „weltweiten altruistischen Solidarität“ zugrunde gelegt hat. Auch die Lockerung bei den unternehmerischen Fördermodellen ist zu begrüssen. Dadurch stehen den Stiftungen weitere Möglichkeiten der Zweckerfüllung über die klassischen Fördermodelle wie insbesondere à-fonds-perdu-Beiträge zur Verfügung.

Es ist davon auszugehen, dass die vom Regierungsrat beschlossenen Neuerungen über den Kanton Zürich hinaus Wirkung entfalten. Insbesondere postuliert proFonds, dass andere Kantone, die noch die Ehrenamtlichkeit als Voraussetzung der Steuerbefreiung oder Restriktionen bei Auslandaktivitäten kennen, ihre Praxis ebenfalls anpassen.

Im Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt ist bereits eine Interpellation eingereicht worden mit dem Ziel, eine (mindestens) gleich liberale Praxis wie in Zürich zu erlangen. In Basel-Stadt waren allerdings angemessene Vergütungen an Stiftungsräte schon bisher kein Hindernis für die Steuerbefreiung.

» mehr zu den Anpassungen und zu weiteren Massnahmen zur Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich