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Kanton Waadt: Neue Richtlinien für die Vergütung von Stiftungsrat und Vereinsvorstand

« Die Kantonale Steuerverwaltung des Kantons Waadt hat ihre Praxis in neuen Richtlinien für die Entschädigung von Organmitgliedern von wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten Organisationen (« Directives en matière d’indemnisation des membres d’organes d’entités exonérées d’impôts en raison de leur but de pure utilité publique (PUP) ») präzisiert. Diese wurden am 29. Januar 2024 veröffentlicht.

Diese Richtlinien klären die Vergütungsmodalitäten, einschliesslich der Grundsätze für die Erstattung von Auslagen und sonstigen Vergütungen, für die Mitglieder der Leitungsorgane von Organisationen, die aufgrund ihres Engagements für gemeinnützige Zwecke von der Steuer befreit sind. (…)

Auch wenn diese Richtlinien weitgehend die aktuelle Praxis der ESTV-VD widerspiegeln, hat diese Initiative den Vorteil, dass sie für mehr Transparenz und ein klares Verständnis der Regeln rund um die Vergütung von Organmitgliedern in Organisationen von öffentlichem Interesse mit Sitz im Kanton Waadt sorgt. (…) Die Kehrseite der Medaille ist, dass daraus eine Festlegung von Kriterien resultiert, die zwar klar, aber unserer Meinung nach auch willkürlich sind, insbesondere die Schwelle von 60 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit, die erforderlich ist, bevor eine Vergütung über die Aufwandsentschädigung von CHF 3’600 hinaus in Betracht gezogen werden kann. »

Diese Erläuterungen stammen aus dem Newsletter der Kanzlei sigma legal, bei der Vincent Pfammatter, Vorstandsmitglied von proFonds, Partner ist. Wir danken ihm für die Erlaubnis, hier den vollständigen Text mit zusätzlichen Erläuterungen zu den neuen Regelungen veröffentlichen zu dürfen:

» newsletter de l’étude sigma legal avec des explications supplémentaires sur les nouvelles réglementations.