proFonds ist der schweizerische Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen und NPO aller Tätigkeits- und Finanzierungsformen.
Engagieren auch Sie sich für die Gemeinnützigkeit in der Schweiz und werden Sie Mitglied!
Vorteile einer Mitgliedschaft
Als Mitglied von proFonds sind Sie Teil einer starken Gemeinschaft von Stiftungen und NPO und profitieren von einer breiten Palette von Dienstleistungen.
Zum Wissens- und Erfahrungsaustausch veranstaltet proFonds den Schweizer Stiftungstag, verschiedene thematische Weiterbildungsangebote in der Deutsch- und Westschweiz und ist an zahlreichen Partneranlässen beteiligt.
proFonds vertritt die Interessen von gemeinnützigen Stiftungen und NPO, beobachtet die politischen Prozesse aufmerksam und setzt sich aktiv für günstige Rahmenbedingungen ein.
proFonds hält seine Mitglieder auf dem Laufenden und erleichtert die Stiftungs/NPO-Arbeit mit Merkblättern, Tipps und anderen nützlichen Informationen.
Neuigkeiten aus der Welt der Stiftungen und NPO
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Stiftungen die Vergütungen an den Stiftungsrat und die Geschäftsleitung gegenüber der Stiftungsaufsicht offenlegen. Dies gilt das erste Mal für das Geschäftsjahr 2023. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) verlangte in ihrem Anfang 2023 publizierten Merkblatt, dass jede Stiftung den Gesamtbetrag für den Stiftungsrat UND den auf jedes Mitglied entfallenden Betrag unter Nennung des Namens und der Funktion des betreffenden Mitglieds angibt. Dies widersprach klar dem Wortlaut des Gesetzes. Das Gesetz verlangt die Offenlegung des Gesamtbetrags.
Dagegen wehrte sich proFonds. Mit Erfolg!
Wir intervenierten bei der ESA. Dank dem konstruktiven Dialog konnte nun eine pragmatische Praxis erarbeitet werden. Diese sieht vor, dass
Im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag erscheint uns diese Praxis als wesentlicher Fortschritt. Wir begrüssen insbesondere den gesetzeskonformen Verzicht auf die Aufschlüsselung der Vergütungen der Geschäftsleitung und den doch geringen administrativen Mehraufwand für die überschaubare Anzahl betroffener Stiftungen in Bezug auf die Stiftungsratsvergütungen ab CHF 50’000.-