Automatischer Informationsaustausch AIA 2019 wurde im Rahmen einer Gesetzesrevision zum Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vorgeschlagen, die Ausnahmebestimmungen für gemeinnützige Stiftungen und Vereine ersatzlos zu streichen: Am 27. Februar 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) eröffnet. Der AIA sieht umfassende Meldepflichten vor, die mit entsprechenden Aufwendungen verbunden sind. Bei dieser Revision sollten die Ausnahmebestimmungen für gemeinnützige Stiftungen und Vereine ersatzlos gestrichen werden. Solche Organisationen waren bis dato vom AIA ausgenommen. Die Streichung hätte schwerwiegende Folgen für den gesamten Gemeinnützigkeitssektor. Betroffene Stiftungen und Vereine würden sich mit gravierenden bürokratischen Umtrieben und hohen Kosten konfrontiert sehen. Damit die AIA-Ausnahmen keinesfalls abgeschafft werden, hat sich proFonds mit grossem Einsatz und Nachdruck engagiert. Der Kampf hat sich gelohnt, denn am 20. November 2019 verkündete der Bundesrat schliesslich, dass er darauf verzichtet, die geltenden Ausnahmebestimmungen zu streichen. Anschliessend mussten die die AIA-Ausnahmen für gemeinnützige Stiftungen und Vereine auch auf internationaler Ebene verankert werden, was dank dem Engagement von proFonds inzwischen auch erreicht werden konnte, denn die AIA-Grundlagen der OECD (der Common Reporting Standard, CRS) wurden entsprechend angepasst. Sodann mussten die neuen Vorgaben der OECD ins Schweizer Recht übertragen werden. Auch diesen Prozess begleitete proFonds eng. Nun hat der Bundesrat am 15. Mai 2024 die Vernehmlassung zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. September 2024. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen. Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen AIA Interessenwahrung Erfolg für gemeinnützige Stiftungen und Vereine! Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen AIA Interessenwahrung Automatischer Informationsaustausch AIA: Vernehmlassung eröffnet Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen AIA Interessenwahrung Automatischer Informationsaustausch AIA: proFonds bleibt dran Interessenwahrung Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz Datenschutzgesetz Politisches Engagement von gemeinnützigen Stiftungen und NPO Mehrwertsteuer MWST Weitere Themen Aktuell Für Sie Interessenwahrung Transparenzregister: Ein Valentinstagsgeschenk an alle Stiftungen und Vereine Events Für Sie Bootcamp: Als Stiftungsrat am Start JETZT ANMELDEN 12. Mai 2025 Events Für Sie Der Schweizer Stiftungstag 2024: Rückblick und Fotogalerie Alle Beiträge Für Stiftungen und NPO Über uns proFonds ist der grösste Schweizer Dachverband gemeinnütziger Stiftungen und NPO und unterstützt seine Mitglieder in allen Belangen der Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsarbeit. Für Sie Als proFonds-Mitglied sind Sie Teil einer starken Gemeinschaft und profitieren von kostenlosen Weiterbildungsangeboten, qualifizierter Beratung und Expertenwissen. Events Zum Wissens- und Erfahrungsaustausch veranstaltet proFonds den Schweizer Stiftungstag sowie Arbeitskreise und ist an zahlreichen Partneranlässen beteiligt. Interessenwahrung Seit mehr 30 Jahren vertritt proFonds die Interessen der gemeinnützigen Stiftungen und NPO in der Politik, gegenüber dem Gesetzgeber und den Behörden. Nützliche Informationen Merkblätter und Checklisten, empfehlenswerte Weiterbildungsangebote, lesenswerte Publikationen und Links zu Stiftungsverzeichnissen und –plattformen. proFonds-Mitglied werden Nur wenn sich möglichst viele Stiftungen – und auch gemeinnützige Vereine – vernetzen, sich gegenseitig und als gesellschaftliche Gruppe stärken, von einander lernen und gemeinsam Ideen entwickeln, ist eine starke Vertretung der Interessen möglich. Engagieren auch Sie sich als proFonds-Mitglied! Vorteile einer Mitgliedschaft