Automatischer Informationsaustausch AIA

Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen beim automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA)

Am 26. September 2025 beschliesst die Bundesversammlung die Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA). Die Erweiterung betrifft den neuen AIA über Kryptowerte sowie die Änderung des Standards für den AIA über Finanzkonten. Mit dieser Änderung wird auch die Ausnahmebestimmung für gemeinnützige Stiftungen und NPO ins Gesetz aufgenommen.

Die Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen und NPO vom Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen AIA bleibt in der Schweiz bestehen und wurde nun im Schweizer Gesetz verankert. Das ist erfreulich und erspart den betroffenen Organisationen Kosten von CHF 10’000 oder mehr pro Jahr.
Am 26. September 2025 haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat den Gesetzesänderungen und damit der definitiven Aufnahme der Ausnahmebestimmung für gemeinnützige Stiftungen und NPO ins Schweizer Gesetz zugestimmt.

Damit unterstehen gemeinnützige Stiftungen und NPO nicht dem AIA.

Mit diesem erfreulichen Beschluss geht eine seit 2019 andauernde Prozedur zu Ende. proFonds hat sich von Beginn an mit Verve für die Aufnahme dieser Ausnahmebestimmung eingesetzt. Umso mehr freut es uns, dass nach sechs Jahren dies erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

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