Automatischer Informationsaustausch AIA

2019 wurde im Rahmen einer Gesetzesrevision zum Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen vorgeschlagen, die Ausnahmebestimmungen für gemeinnützige Stiftungen und Vereine ersatzlos zu streichen:

Am 27. Februar 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) eröffnet. Der AIA sieht umfassende Meldepflichten vor, die mit entsprechenden Aufwendungen verbunden sind. Bei dieser Revision sollten die Ausnahmebestimmungen für gemeinnützige Stiftungen und Vereine ersatzlos gestrichen werden. Solche Organisationen waren bis dato vom AIA ausgenommen.

Die Streichung hätte schwerwiegende Folgen für den gesamten Gemeinnützigkeitssektor. Betroffene Stiftungen und Vereine würden sich mit gravierenden bürokratischen Umtrieben und hohen Kosten konfrontiert sehen. Damit die AIA-Ausnahmen keinesfalls abgeschafft werden, hat sich proFonds mit grossem Einsatz und Nachdruck engagiert. Der Kampf hat sich gelohnt, denn am 20. November 2019 verkündete der Bundesrat schliesslich, dass er darauf verzichtet, die geltenden Ausnahmebestimmungen zu streichen.

Anschliessend mussten die die AIA-Ausnahmen für gemeinnützige Stiftungen und Vereine auch auf internationaler Ebene verankert werden, was dank dem Engagement von proFonds inzwischen auch erreicht werden konnte, denn die  AIA-Grundlagen der OECD (der Common Reporting Standard, CRS) wurden entsprechend angepasst. Sodann mussten die neuen Vorgaben der OECD ins Schweizer Recht übertragen werden. Auch diesen Prozess begleitete proFonds eng. Nun hat der Bundesrat am 15. Mai 2024 die Vernehmlassung zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) eröffnet.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. September 2024. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen.

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