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Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen AIA: Bleiben gemeinnützige Stiftungen und Vereine weiterhin ausgenommen?

Zur Erinnerung:

Auf Druck der OECD sollte die bis anhin geltende Ausnahme vom AIA für Stiftungen und Vereine im Schweizer Recht gestrichen werden. Damit hätten diese die gleichen Meldepflichten wie etwa Banken, was zu einer enormen finanziellen und administrativen Belastung für die betroffenen Stiftungen und NPO führen würde. proFonds konnte die Streichung im Schweizer Recht bis jetzt erfolgreich verhindern (» mehr dazu). Nun sollen die AIA-Regelungen der OECD (der Common Reporting Standard, CRS) angepasst werden: Auf internationaler Ebene soll eine Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen und NPO verankert werden.

 

Überprüfung der AIA-Regelungen der OECD durch Arbeitsgruppe

Im Jahr 2020 hat die Arbeitsgruppe Nr. 10 (WP10) die erste umfassende Überprüfung des CRS begonnen. Als erster Schritt sammelte sie Anliegen ihrer Delegierten, des Global Forum und interessierter Kreise, die bei der Revision berücksichtigt werden sollten. Eine dieser Anliegen war die Erweiterung der Ausnahme von der Meldepflicht auf gemeinnützige Organisationen. Die WP10 führt hierzu zutreffend aus, dass eine solche Ausnahme für NPO bereits beim Steuerabkommen mit der USA (FATCA) bestehe und sich gezeigt habe, dass es zu keinen Missbräuchen dieser Ausnahmeregelung kam. Die anfänglichen Bedenken der OECD, Investmentunternehmen könnten sich der Meldepflicht entziehen, indem sie sich als NPO konzipieren, haben sich im Anwendungsbereich des FATCA nicht bewahrheitet. Entsprechend schlug die WP10 vor, die Ausnahmen von der Meldepflicht auf gemeinnützige Organisationen auszudehnen.

 

Engagement von proFonds

proFonds begrüsste den Vorschlag der WP10 und reichte hierzu eine Stellungnahme ein. Bedauerlicherweise wurde die Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen und Vereine ohne erkennbare sachliche Gründe zunächst aus der Revisionsvorlage gestrichen. proFonds ersuchte die OECD deshalb, diese wiederaufzunehmen. Hierzu wurde erneut eine umfassende Stellungnahme eingereicht. proFonds ist auch mit den zuständigen Schweizer Behörden weiterhin im engen und konstruktiven Dialog. Aufgrund der neuesten Entwicklung besteht Zuversicht, dass gemeinnützige Organisationen von den Meldepflichten des AIA ausgenommen werden. Um dies sicherzustellen, wird sich proFonds weiterhin mit viel Elan für die Interessen des Gemeinnützigkeitssektors einsetzen und alles daransetzen, die Ausnahmebestimmungen auf internationaler Ebene zu verankern.