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  • Gefahr vorerst abgewendet: gemeinnützige Stiftungen und Vereine bleiben vom Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) weiterhin ausgenommen.
  • Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen AIA
  • Interessenwahrung

Gefahr vorerst abgewendet: gemeinnützige Stiftungen und Vereine bleiben vom Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) weiterhin ausgenommen.

Der Bundesrat verzichtet darauf, die Ausnahmebestimmungen für gemeinnützige Stiftungen und Vereine zu streichen. Dies hat er am 20. November 2019 beschlossen. proFonds freut sich sehr darüber. Dank intensivem Lobbying von proFonds – namentlich der Mobilisierung von Verbänden, Parteien und betroffenen NPO – konnte die im Frühjahr 2019 in Vernehmlassung geschickte Aufhebung der bestehenden AIA-Ausnahmen für gemeinnützigeStiftungen und Vereine vorerst erfolgreich abgewendet werden. Der gemeinnützige Stiftungs- und Vereinssektor der Schweiz bleibt damit von gravierenden bürokratischen Umtrieben und hohen Kosten vorerst verschont.

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