• Aktuell
  • Motion 24.4514: Die Bekämpfung geht weiter und die Position von proFonds bleibt klar
  • Interessenwahrung
  • Politisches Engagement von gemeinnützigen Stiftungen und NPO

Motion 24.4514: Die Bekämpfung geht weiter und die Position von proFonds bleibt klar

Die Auseinandersetzung um die FDP-Motion 24.4514 «Stärkung der Gemeinnützigkeit steuerbefreiter Organisationen» geht in die nächste Runde. Nachdem die Motion im März 2025 der zuständigen Kommission zur Beratung zugewiesen wurde, ist das Geschäft weiterhin pendent

Hearing der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und nächste Schritte

Im Februar 2026 führte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im Auftrag der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ein Hearing zur Motion durch. proFonds nahm gemeinsam mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern des gemeinnützigen Sektors daran teil, darunter SwissFoundations, Benevol und ZEWO. Die teilnehmenden Organisationen lehnten die Motion übereinstimmend ab und beantworteten im Rahmen des Hearings verschiedene Fragen der WAK-N zuhanden der ESTV. Für proFonds war das Hearing eine wichtige Gelegenheit, die Auswirkungen der vorgeschlagenen Neuregelung auf gemeinnützige Stiftungen und Vereine darzulegen.

Worum geht es?

Die Motion verlangt neue steuerrechtliche Vorgaben für steuerbefreite Organisationen, die sich am politischen Diskurs beteiligen. Vorgesehen sind insbesondere eine Spartenrechnung zur Trennung der Mittelverwendung, eine jährliche Steuererklärung für sämtliche gemeinnützigen Organisationen sowie eine Einschränkung beziehungsweise ein Verlust der Steuerbefreiung für Organisationen, die regelmässig mehr als 50’000 Franken an Kampagnen beitragen.
Aus Sicht von proFonds würde damit die politische Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen mit zusätzlichen administrativen und steuerlichen Konsequenzen verbunden. Dies betrifft insbesondere Organisationen, bei denen die Teilnahme am politischen Dialog zum statutarischen Zweck gehört.

Bundesrat lehnt Motion ab

Auch der Bundesrat spricht sich gegen die Motion aus. Er hält an seiner bereits im Zusammenhang mit der Motion Noser (20.4162) vertretenen Auffassung fest, wonach die materielle oder ideelle Unterstützung von Initiativen und Referenden einer Steuerbefreiung grundsätzlich nicht entgegensteht, sofern damit ein gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Nach Ansicht des Bundesrats bestehen zudem bereits heute ausreichende Regelungen in den Bereichen Rechnungslegung, Aufsicht und Revision, um Missbräuche zu verhindern.

Position von proFonds bleibt klar

proFonds lehnt die Motion ab. Aus Sicht des Dachverbands besteht keine Regelungslücke, welche die vorgeschlagenen zusätzlichen Anforderungen rechtfertigen würde. Stiftungen und Vereine unterstehen bereits heute gesetzlichen Anforderungen an Rechnungslegung, Aufsicht und – soweit vorgeschrieben – Revision. Sie erstellen zudem Tätigkeitsberichte. Bei ZEWO-zertifizierten Organisationen bestehen darüber hinaus Vorgaben zur transparenten Darstellung der Mittelverwendung.
Die Motion würde deshalb aus Sicht von proFonds vor allem zusätzlichen administrativen Aufwand schaffen. Gleichzeitig könnte die steuerliche Behandlung der politischen Tätigkeit gemeinnütziger Organisationen deutlich erschwert werden. Für zahlreiche Organisationen – etwa in den Bereichen Umwelt, Tierschutz oder Demokratieförderung – ist die Teilnahme am politischen Diskurs ein Bestandteil ihrer gemeinnützigen Tätigkeit. Gemeinnützige Organisationen müssen sich deshalb auch künftig im Rahmen ihres statutarischen Zwecks am gesellschaftlichen und politischen Dialog beteiligen können, ohne dadurch ihre Steuerbefreiung zu gefährden.

proFonds bleibt dran

Mit dem Hearing der ESTV ist die politische Auseinandersetzung nicht abgeschlossen. proFonds steht weiterhin im engen Austausch mit anderen Vertreterinnen und Vertretern des gemeinnützigen Sektors sowie mit den betroffenen Mitgliederorganisationen. Wir werden den parlamentarischen Prozess aufmerksam begleiten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die gemeinnützige Tätigkeit in der Schweiz nicht durch zusätzliche administrative und steuerliche Hürden belastet werden.

 

Hier geht es zu unserer Stellungnahme.