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Gefahr auch auf internationaler Ebene abgewendet: Gemeinnützige Stiftungen und Vereine bleiben von den AIA-Pflichten ausgenommen

Es war ein Schock, als 2019 der Bundesrat verkündete, die Ausnahmen für gemeinnützige Stiftungen und Vereine von den AIA-Pflichten im Schweizer Recht zu streichen. Die Auswirkungen für unsere Mitglieder wären enorm gewesen. Dies galt es zu verhindern. Nachdem auf nationaler Ebene dank dem grossen Engagement unseres Dachverbandes die Streichung verhindert werden konnte, setzte sich proFonds dafür ein, dass auch auf internationale Ebene Ausnahmen für gemeinnützige Organisationen vorgesehen werden. Mit Erfolg! Der neue Common Reporting Standard der OECD sieht ausdrücklich vor, dass gemeinnützige Organisationen von den AIA-Pflichten ausgenommen werden.

Auf Druck der OECD sollte die bis anhin geltende Ausnahme vom AIA für Stiftungen und Vereine im Schweizer Recht gestrichen werden. Damit hätten diese die gleichen Meldepflichten wie etwa Banken gehabt, was zu einer enormen finanziellen und administrativen Belastung für die betroffenen Stiftungen und NPO geführt hätte. Aufgrund des grossen Engagement von proFonds und dessen Verbündeten konnte die Streichung im Schweizer Recht  erfolgreich verhindert werden. Nun werden auch die AIA-Grundlagen der OECD (der Common Reporting Standard, CRS) angepasst: Auch auf internationaler Ebene ist jetzt eine Ausnahme für gemeinnützige Organisationen verankert.

proFonds als Vertreter des schweizerischen Stiftungssektors postulierte stets, im CRS der OECD die Ausnahme von der Meldepflicht auf gemeinnützige Organisationen auszudehnen. In enger Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen ist dies nun gelungen. Eine grosse Erleichterung für den Stiftungs- und NPO-Sektor.