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Automatischer Informationsaustausch AIA: proFonds bleibt dran

Umsetzung der AIA-Ausnahme der OECD für gemeinnützige Organisationen in das Schweizer Landesrecht:  proFonds hat das Eidg. Finanzdepartement getroffen, um konkrete, praxistaugliche und verständliche Vorschläge einzubringen.

Zur Erinnerung

Die Ausnahme gemeinnütziger Stiftungen und Vereine vom Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen AIA bleibt in der Schweiz bestehen und wird nun im Schweizer Gesetz verankert. Das ist erfreulich und erspart den betroffenen Organisationen Kosten von CHF 10’000 oder mehr pro Jahr.

Im November 2019 konnte proFonds die vom Bundesrat geplante Streichung der AIA-Ausname für gemeinnützige Organisationen erfolgreich abwenden. Das war eine grosse Erleichterung, denn die Streichung hätte eine enorme Mehrbelastung für unsere Mitglieder bedeutet (» unsere Medienmitteilung dazu). Ende 2022 gelang es uns schliesslich, in enger Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SiF), die Einführung einer solchen Ausnahme bei der OECD zu erreichen (» mehr dazu).

Die neuen Vorgaben der OECD im sogenannten Common Reporting Standard müssen nun im Schweizer Gesetz über den AIA umgesetzt werden. proFonds begleitet die Umsetzung ins Landesrecht eng. So fand im September dieses Jahres eine erste Besprechung mit Vertretern des Eidgenössischen Finanzdepartements statt. Dort und in einer nachfolgenden schriftlichen Stellungnahme hat proFonds konkrete, praxistaugliche und verständliche Umsetzungsvorschläge eingebracht.

Wir werden auch weiterhin die Umsetzung mit Rat und Tat begleiten und dafür sorgen, dass gemeinnützige Organisationen in der Schweiz vom AIA ausgenommen bleiben. Dadurch werden die betroffenen Organisationen von ganz erheblichen Kosten verschont.