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Neuigkeiten aus der Welt der Stiftungen und NPO
Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA erhöht ihre Gebühren, obwohl mit der Einführung der elektronischen Stiftungsaufsicht (eESA) eine Vereinfachung der Aufsichtstätigkeit versprochen wurde.
Am 1. November 2023 teilte der Bundesrat mit, per 1. Januar 2024 die Gebühren für die Aufsichtstätigkeit der ESA zu erhöhen.
Mit Änderung der Gebührenverordnung sollen – bis auf wenige – sämtliche Gebührenrahmen zum Teil massiv erhöht werden. Zudem soll ein neues System eingeführt werden: Für die Prüfung der Jahresberichterstattung werden drei Pauschalen erhoben. Für einfache Fälle werden CHF 750.- veranschlagt (bisher mindestens CHF 350.-), CHF 1’300.- für mittel komplexe und CHF 2’000.- für komplexe Jahresberichterstattungen.
Begründet wird der Entscheid, die Gebühren zum Teil massiv zu erhöhen, damit, dass die ESA zurzeit nicht kostendeckend arbeite. Zudem sei die ESA erheblich im Rückstand mit ihrer Arbeit, weshalb sie mehr Stellenprozent benötige, was zu einem höheren Kostenaufwand führe. Gleichzeitig soll die Einführung der elektronischen Stiftungsaufsicht zu einer Entlastung der ESA führen, was für die Stiftungen selbst jedoch wegen unverständlichen neuen mit einem Mehraufwand verbunden ist.
Es ist wohl unser aller Hoffnung, dass sich die eESA nach beträchtlichen Anfangsschwierigkeiten und hohen Initialkosten bewähren und damit zu einer markanten Arbeitsreduktion bei der ESA führen wird. Unseres Erachtens kann die geplante Gebührenerhöhung nur befristet erfolgen. Sollte die eESA nicht nur zu erheblichem administrativem Mehraufwand bei den Stiftungen führen, sondern auch zu erhöhten Gebühren, so führt dies verständlicherweise zu (noch mehr) Unmut bei den Stiftungen.
Die Lösung mit Pauschalen scheint – wenn auch die Mindestpauschale von CHF 750.- für nicht komplexe Fälle im Verhältnis zu den früheren CHF 350.- massiv erscheint – in den Grundzügen nachvollziehbar. Für uns jedoch nicht nachvollziehbar ist, nach welchen Kriterien die ESA nicht komplexe, mittel-komplexe und komplexe Fälle definieren will. Wir befürchten, dass zu oft von einem mittel-komplexen oder gar komplexen Fall ausgegangen wird, was zu unverhältnismässigen hohen Gebühren führen würde.
Auch auf politischer Ebene regt sich Widerstand gegen die Erhöhung. Nationalrat Franz Grüter kritisiert in seiner kürzlichen Interpellation das Vorgehen. Er führt aus, es dürfe die Prüftätigkeit vor dem Hintergrund eines Generalverdachts nicht einfach ausgeweitet und die Kosten hierfür auf die Stiftungen überwälzt werden. Stimmt!