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Die digitale Eidgenössische Stiftungsaufsicht eESA: proFonds erzielt Zwischenerfolge und setzt sich weiterhin für eine Optimierung ein.

Ende Mai 2022 teilte die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA mit, dass das System für die digitale Stiftungsaufsicht (eESA) in Betrieb genommen wurde. Stiftungen und Revisionsfirmen können damit über das Online-Portal EasyGov.swiss neu vollelektronisch mit der ESA kommunizieren.

Grundsätzlich begrüsst proFonds die Digitalisierung der ESA. Seit Aufnahme des Projekts eESA hat proFonds als Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen der Schweiz deshalb die Entwicklung mit grossem Interesse und konstruktiv kritisch verfolgt. proFonds hat auch schon früh eine ausführliche Stellungnahme zum Projekt mit Vorschlägen für Kürzungen, Verbesserungen und Anwendungserleichterungen für die Nutzer/innen an die ESA geschickt. Dabei hat sich proFonds stets für eine praxistaugliche, benutzerfreundliche Lösung ausgesprochen. Darum hat unser Dachverband insbesondere die Länge der Formulare zur jährlichen Berichterstattung (Formulare A1 und B), einzelne unnötige bzw. unklare  Fragen wie auch den erheblichen Mehraufwand für die Stiftungen beanstandet. Leider wurden diese Vorschläge vorerst nur zu einem sehr geringen Teil berücksichtigt. Die Ende Mai präsentierte Ausgestaltung der eESA erschien noch zu wenig benutzerfreundlich.

Eine Umfrage unter den proFonds-Mitgliedern hat ergeben, dass diese die Formulare zu umfangreich finden und den erheblichen Mehraufwand bei gleichbleibenden Gebühren kritisieren. proFonds hat daraufhin das  Gespräch mit der ESA gesucht, um die Anliegen seiner Mitglieder vorzutragen und eine Verbesserung für diese zu bewirken. Mit Erfolg! Die ESA verzichtet sie auf die Beantwortung von sechs Fragen in den Formularen A1 und B (mehr dazu siehe weiter unten). Zudem wird zurzeit seitens ESA geprüft, ob weitere Erleichterungen erfolgen können. proFonds begrüsst dies als ersten Schritt in die richtige Richtung. Allerdings müssen die Formulare weiter gekürzt und vereinfacht werden. Dazu wird der Dialog zwischen proFonds und der ESA noch diesen Sommer fortgesetzt.

Hier noch eine konkrete Hilfestellung:

Vereinfachung für Formular A1 und B

Die ESA hat von proFonds diverse Rückmeldungen von Mitgliedern zu den Formularen A1 und B bezüglich der Fragen für die Jahresberichterstattungen erhalten. Sie hat als Folge davon beschlossen, für die Jahresberichterstattung 2021 auf die genauen Angaben zu sechs Fragen zu verzichten.

Sie können als Stiftung die Fragen mit «0» (=Null) beantworten. Dies gilt für die Fragen 3.2, 3.3, 3.13, 3.15, 3.16 und 3.17.

Die ESA hat mitgeteilt, dass sie generell eine Fristerstreckung für die Eingabe der Jahresberichterstattung 2021 beschlossen hat. Die für alle Stiftungen und Revisionsstellen neu geltende Frist ist der 14. August 2022.