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Datenschutzrevision: Abschluss der Vorberatungen

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat die im Juni 2018 begonnene Vorberatung der Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) abgeschlossen. Sie hat die umstrittene Vorlage denkbar knapp mit 9 zu 9 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) und Stichentscheid des Präsidenten angenommen. Die SPK-N sieht in verschiedenen Punkten Abweichungen zum Entwurf des Bundesrats vor.
In Anlehnung an das Marktortprinzip, wonach das europäische Datenschutzrecht auch ausserhalb der EU anwendbar sein kann, will die SPK-N den Anwendungsbereich des schweizerischen Datenschutzrechts ebenfalls ausweiten. Demnach soll das DSG auch auf ausländische Datenbearbeitungsvorgänge anwendbar sein, wenn sie Auswirkungen in der Schweiz haben. In der Kommission umstritten waren auch persönlichkeitsrechtliche Fragen und die Ausgestaltung der Betroffenenrechte. Die SPK-N hat das vom Bundesrat vorgeschlagene Sanktionssystem angenommen. Dieses sieht ausschliesslich strafrechtliche Sanktionen vor. Demnach stehen primär natürliche Personen im Fokus der Sanktionen. Juristische Personen können nur in bestimmten Fällen belangt werden. Die Höchststrafe von CHF 250’000 wurde beibehalten. Als Übergangsfrist sieht die Vorlage zwei Jahre vor. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat