proFonds ist der schweizerische Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen und NPO aller Tätigkeits- und Finanzierungsformen.
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Als Mitglied von proFonds sind Sie Teil einer starken Gemeinschaft von Stiftungen und NPO und profitieren von einer breiten Palette von Dienstleistungen.
Zum Wissens- und Erfahrungsaustausch veranstaltet proFonds den Schweizer Stiftungstag, verschiedene thematische Weiterbildungsangebote in der Deutsch- und Westschweiz und ist an zahlreichen Partneranlässen beteiligt.
proFonds vertritt die Interessen von gemeinnützigen Stiftungen und NPO, beobachtet die politischen Prozesse aufmerksam und setzt sich aktiv für günstige Rahmenbedingungen ein.
proFonds hält seine Mitglieder auf dem Laufenden und erleichtert die Stiftungs/NPO-Arbeit mit Merkblättern, Tipps und anderen nützlichen Informationen.
Neuigkeiten aus der Welt der Stiftungen und NPO
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat die im Juni 2018 begonnene Vorberatung der Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) abgeschlossen. Sie hat die umstrittene Vorlage denkbar knapp mit 9 zu 9 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) und Stichentscheid des Präsidenten angenommen. Die SPK-N sieht in verschiedenen Punkten Abweichungen zum Entwurf des Bundesrats vor. In Anlehnung an das Marktortprinzip, wonach das europäische Datenschutzrecht auch ausserhalb der EU anwendbar sein kann, will die SPK-N den Anwendungsbereich des schweizerischen Datenschutzrechts ebenfalls ausweiten. Demnach soll das DSG auch auf ausländische Datenbearbeitungsvorgänge anwendbar sein, wenn sie Auswirkungen in der Schweiz haben. In der Kommission umstritten waren auch persönlichkeitsrechtliche Fragen und die Ausgestaltung der Betroffenenrechte. Die SPK-N hat das vom Bundesrat vorgeschlagene Sanktionssystem angenommen. Dieses sieht ausschliesslich strafrechtliche Sanktionen vor. Demnach stehen primär natürliche Personen im Fokus der Sanktionen. Juristische Personen können nur in bestimmten Fällen belangt werden. Die Höchststrafe von CHF 250’000 wurde beibehalten. Als Übergangsfrist sieht die Vorlage zwei Jahre vor. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat