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Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung GwV

Zurzeit wird die Verordnung zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei überarbeitet. Im Zuge der bereits erfolgten Gesetzesrevision wurden Schweizer Vereinen neue Pflichten auferlegt. Eine dieser Pflichten ist die Eintragungspflicht in das Handelsregister. Damit sich aber nur solche Vereine eintragen müssen, die tatsächlich einem Risiko ausgesetzt sind, für die Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei missbraucht zu werden, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Bundesrat Ausnahmen von der Eintragungspflicht bestimmen kann. Dies hätte er in besagter Verordnung auch tun sollen. Der Entwurf sieht aber keinerlei Ausnahmen vor. Im Gegenteil. Es wird ausdrücklich darauf verzichtet, solche zu bestimmen. Ausnahmen seien nach Auffassung des Bundesrats nicht praktikabel.

Eine solche Argumentation ist jedoch nicht haltbar. Es kann nicht angehen, dass mit dem Verweis auf die angeblich fehlende Praktikabilität von Ausnahmen die verfassungsmässige Vereinigungsfreiheit zumindest tangiert wird. Der Bundesrat wurde daher in der Vernehmlassung von proFonds aufgefordert, taugliche Ausnahmenkriterien zu bestimmen.

» Vernehmlassung von proFonds