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Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Organisationen: Bundesrat lehnt Anhebung der Mindestumsatzgrenze für die Mehrwertsteuerpflicht ab

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats WAK-N hat im April 2021 ihrem Rat beantragt, die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind, von 150 000 auf 200 000 Franken anzuheben. Dieses Anliegen wird vom Bundesrat abgelehnt, wie es in dessen Stellungnahme vom 11. August 2021 zuhanden der WAK-N nachzulesen ist.

Er argumentiert damit, dass Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen bereits heute von einer höheren Umsatzgrenze im Vergleich zu den übrigen Unternehmen profitieren. Diese Wettbewerbsverzerrungen sollten – so der Bundesrat – nicht noch weiter verschärft werden. Als nächstes wird sich der Nationalrat mit dem Geschäft befassen.

» Hier geht es zur gesamtem  Medienmitteilung wie auch zum Link zur Stellungnahme des Bundesrates

proFonds bedauert die Haltung des Bunderats, denn die Mehrwertsteuer stellt einen erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand dar, der Ressourcen bindet, die nicht für die Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks genutzt werden können. Mit der Anhebung der Umsatzgrenze könnte die wichtige Arbeit der gemeinnützigen Organisationen zum Wohl der gesamten Gesellschaft erleichtert werden.

Mehr zu unserer Argumentation finden Sie in der Vernehmlassung von proFonds zugunsten des Vorentwurfs