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Einführung eines Schweizer Trusts

Der Bundesrat wurde vom Parlament mit einer Motion beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für einen Schweizer Trust zu schaffen. Eine vom Bundesamt für Justiz eingesetzte Expertengruppe erarbeitet seit Juni 2018 entsprechende Regelungsvorschläge. Am 12. Januar 2022 publizierte der Bundesrat den Vorentwurf samt erläuterndem Bericht und eröffnete gleichzeitig die Vernehmlassung, die noch bis zum 30. April 2022 läuft.

Doch was ist ein Trust eigentlich? Gemäss Definition im Vorentwurf ist ein Trust die Widmung von Vermögenswerten durch einen oder mehrere Begründer (Settler/s) zu einem Sondervermögen, das von einem oder mehreren Trustees (Treuhänder) im Interesse eines oder mehrerer Begünstigter gehalten und verwaltet wird. Er dient also vor allem der Vermögensverwaltung und Nachlassplanung. Der Trust weist also nur insofern Parallelen zur schweizerischen Stiftung (und Familienstiftung) auf, als dass es sich um ein ausgesondertes Zweckvermögen handelt. Dahingegen ist der Trust keine eigenständige juristische Person und kann daher auch keine Steuerbefreiung erlangen, selbst wenn er gemeinnützig sein sollte. Des Weiteren hat er einen begrenzten Destinatärskreis (i.d.R. bestehend aus Familienmitgliedern des Begründers).

Aufgrund der wesentlichen Unterschiede ist es wichtig, dass weiterhin klar zwischen (gemeinnützigen) Stiftungen und (privatnützigen) Trust unterschieden wird. proFonds setzt sich dafür ein, dass das neue Trustrecht den Stiftungssektor nicht negativ tangiert. Wir werden die diesbezüglichen Entwicklungen weiterhin eng verfolgen und gegebenenfalls intervenieren.