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Datenschutzgesetz: Was lange währt, wird endlich gut

Nach langem Hin und Her wurde am 25. September 2020 das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) angenommen. Damit ist der Startschuss für einen zeitgemässen Datenschutz gefallen. Das neue Datenschutzrecht betrifft auch gemeinnützige Organisationen, die oftmals eine Vielzahl von Personendaten bearbeiten, seien dies Mitarbeiter-, Destinatärs- oder Spenderdaten. Das neue DSG orientiert sich am europäischen Datenschutzrecht (EU-DSGVO). Aus diesem Grund hat proFonds bereits beim Inkrafttreten der EU-DSGVO seinen Mitglieder empfohlen, Massnahmen zu ergreifen und sich an den Europäern zu orientieren. Denn das Inkrafttreten des neuen DSG bestimmt der Bundesrat. Experten rechnen mit einem Inkrafttreten im Jahr 2022. Die zweijährige Umsetzungsfrist, die ursprünglich mal vorgesehen war, ist weggefallen. Damit drängt die Zeit für die Umsetzung des Datenschutzes.

Gern sind wir von proFonds für Sie da und unterstützen Sie bei der Umsetzung des neuen DSG.