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Transparenzregister gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung: Stiftungen und Vereine sollen sich eintragen lassen

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, eine Gesetzesvorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen zu erarbeiten. Hierzu soll ein neues Register eingeführt werden, das sog. Transparenzregister. Dies ist eine Vorgabe der OECD.

Auch Stiftungen und Vereine sollen sich gemäss Vorlage des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) eintragen lassen. Dagegen regt sich sowohl von der Stiftungsaufsicht als von den Verbänden Widerstand.

Während bei Kapitalgesellschaften stets wirtschaftlich berechtigte Personen bestehen, gibt es bei Stiftungen und Vereine solche nicht. Weder eine Stiftung noch ein Verein haben Personen, die am Stiftungs- oder dem Vereinsvermögen berechtigt sind. Das Stiftungsvermögen gehört der Stiftung. Das Vereinsvermögen gehört dem Verein. Bestehen keine eigentlichen Eigentümer so sollen stattdessen die ranghöchsten Personen des Leitungsorgans eingetragen werden. Bei Stiftungen wäre dies i.d.R. das Stiftungsratspräsidium, beim Verein die Vereinsversammlung.

Dass die Eintragung des Stiftungsratspräsidiums in Sachen Transparenz keinen Mehrwert generieren würde, dürfte offensichtlich sein. Es sind sämtliche Stiftungsräte und ihre Funktionen bereits aus dem Handelsregister ersichtlich. Bei den Vereinen würde es noch komplizierter werden. Das Leitungsorgan ist die Vereinsversammlung, also der Zusammenschluss aller Vereinsmitglieder. Sollen nun alle Junioren eines Fussballvereins und alle Sopranstimmen eines Chors eingetragen werden?

proFonds moniert schon seit längerem, dass das Verständnis der OECD für die Besonderheiten von Stiftungen und Vereinen nach Schweizer Recht bei solchen Vorlagen fehlt. Das Konzept der wirtschaftlich berechtigten Personen passt schlicht nicht auf die Rechtsfiguren Stiftung und Verein. Das Register generiert also lediglich Mehraufwand, ohne einen Mehrwert zu bringen. Am Ende werden die Stiftungen und die Vereine die zusätzliche Administrationslast tragen müssen und sehen sich bei fehlerhaften Einträgen mit Bussen bedroht.

proFonds wehrt sich daher dagegen, dass Stiftungen und Vereine eintragungspflichtig werden. In unserer Stellungnahme haben wir uns daher klar gegen die Vorlage ausgesprochen. Wir werden die Entwicklungen weiterhin eng verfolgen und im konstruktiven Austausch mit der Stiftungsaufsicht, den anderen Verbänden und dem SIF die Interessen unserer Mitglieder vertreten.