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Kompromiss bei der MWST- Entlastung von gemeinnützigen Institutionen sowie ehrenamtlich geführten Sport- und Kulturvereinen

Die parlamentarischen Initiative Feller (paIv Feller) bezweckt, die Mindestumsatzlimite der Mehrwertsteuer (MWST) für gemeinnützige Institutionen sowie ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine anzuheben. Wer – auch als gemeinnützige Organisation – die Mindestumsatzlimite überschreitet, ist mehrwertsteuerpflichtig. Für gemeinnützige Organisationen gilt seit jeher – dank der Interessenvertretung von proFonds – eine höhere Mindestumsatzlimite (CHF 150’000 anstatt CHF 100’000). Die paIv Feller wollte diese Limite für gemeinnützige Organisationen weiter anheben, um mehr von ihnen von der Mehrwertsteuerpflicht zu befreien und damit zu entlasten.

proFonds hat die paIv Feller stets unterstützt und sich auch an der Vernehmlassung beteiligt. Dabei haben wir eine Mindestumsatzlimite von CHF 300’000 gefordert. Der Ständerat ist dieser Ansicht gefolgt. Nachdem der Nationalrat lediglich eine Erhöhung auf CHF 200’000 beschlossen hat, haben sich die Eidgenössischen Räte am 14. Dezember 2021 nun auf einen Kompromiss geeinigt und die Mindestumsatzlimite auf CHF 250’000 angehoben. Das ist erfreulich.