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Transparenzregister: The transparent president – doch nicht so durchsichtig?

Der Bundesrat in seinem Sitzungszimmer im Bundeshaus West, 2024
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Erfreuliche Nachrichten für gemeinnützige Stiftungen und Vereine. Die Rechtskommission des Ständerats hat mit 8 zu 3 Stimmen für eine Ausnahme der gemeinnützigen Stiftungen und Vereine von der Eintragungspflicht ins Transparenzregister gestimmt.

Damit folgt die Rechtskommission unseren Anträgen. Wir haben bei der Rechtskommission des Ständerats interveniert und klar für eine solche Ausnahme plädiert.

Worum geht es? Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung soll ein sogenanntes Transparenzregister eingeführt werden. In dieses sind die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen einzutragen.

Das Problem? Anders als bei Kapitalgesellschaften gibt es bei gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen keine wirtschaftlich Berechtigten! Das Stiftungs- oder das Vereinsvermögen gehört ausschliesslich der Stiftung bzw. dem Verein selbst. Daher soll bei gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen die ranghöchste Person des Leitungsorgans eingetragen werden, das ist in der Regel das Präsidium. Die Präsidien sind aber keine wirtschaftlich berechtigten Personen.

proFonds setzt sich klar dafür ein, dass gemeinnützige Stiftungen und Vereine nicht für Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Jedoch dürfen die Massnahmen dagegen nicht dazu führen, dass Vertreter der gemeinnützigen Organisationen wie die Präsidien durch die falsche Deklaration als wirtschaftlich berechtigte Personen einem erheblichen persönlichen Risiko ausgesetzt werden.

mehr zur Thema: Medienmitteilung der RK-S