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Neuerungen im Stiftungsrecht: Erfreulicher Entscheid

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) setzt sich erneut für die gesetzliche Regelung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde und die steuerliche Zulässigkeit von angemessenen Honoraren ein.

Im Gegensatz zum Ständerat erkennt die RK-N die Wichtigkeit dieser beiden Massnahmen und hat sich vom unzutreffenden Votum des Ständerats nicht beirren lassen.

proFonds freut sich über den Entscheid und hofft, dass auch der Nationalrat seinem damaligen Beschluss treu bleibt und an der Wideraufnahme dieser beiden Massnahmen festhält. Der Nationalrat wird voraussichtlich am 6. Dezember 2021 darüber befinden.