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Optimierung der eESA: Weitere Verbesserungen erreicht

Nach einer ausführlichen Besprechung zwischen proFonds und der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) im Mai dieses Jahrs hat am 1. Dezember 2022 ein Folgetreffen stattgefunden. Verhandlungsgegenstand waren wiederum die dringend notwendigen Verbesserungen bei der elektronischen Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (eESA). Erneut hat sich proFonds mit Nachdruck für die Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und insbesondere für die Vereinfachung des Formulars A1 zur jährlichen Berichterstattung der Stiftungen an die ESA ausgesprochen. Die ESA hat inzwischen weitere Vereinfachungen angekündigt.

Bei den Verbesserungen der im Frühjahr 2022 in Betrieb genommenen eESA stehen zwei Bereiche im Vordergrund: die Vereinfachung des Formulars A1 zur jährlichen Berichterstattung einerseits und die Behebung zahlreich aufgetretener technischer Probleme bei der Anwendung der eESA anderseits. In Bezug auf letztere hat unser Dachverband verschiedene technische Anwendungsprobleme und Funktionsstörungen geschildert und die ESA ersucht, zusammen mit den für die Anwendungsplattform EasyGov zuständigen Stellen diese Probleme rasch zu lösen. Insbesondere wurde auch hervorgehoben, dass Stiftungen seit Monaten erfolglos versuchen, sich auf der Plattform EasyGov einzuloggen. Bei Fehlschlägen und sonstigen Problemen ist die Unterstützung durch EasyGov oft ungenügend. Die ESA hat angekündigt, diese Probleme anzugehen.

Was die jährliche Berichterstattung betrifft, hat proFonds erneut auf die bei seinen Mitgliedern weit verbreitete Unzufriedenheit mit dem viel zu langen und zum Teil schwer verständlichen Formular A1 hingewiesen. Wiederum haben wir eine wesentliche Kürzung und aussagekräftige Erläuterungen bei unklaren Fragen postuliert. Die ESA hat sich bereit erklärt, solche Vereinfachungen zu prüfen und zusätzliche Erläuterungen bei bestimmten Fragen einzufügen. Die von proFonds bereits im Sommer 2022 erreichten Verbesserungen (Streichung von sechs Positionen im Bereich der finanziellen Berichterstattung) sollen gemäss ESA definitiv beibehalten werden.

Soeben hat die ESA einige weitere Vereinfachungen des Formulars A1 angekündigt. Wir werden diese prüfen und den Mitgliedern darüber berichten. Auf jeden Fall wird proFonds mit der ESA im Dialog bleiben und die weitere Entwicklung der eESA konstruktiv kritisch verfolgen.