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Neuerungen im Stiftungsrecht: Gesetzliche Verankerung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde vom Ständerat abgelehnt

Am 10. Juni 2021 befand der Ständerat über die parlamentarische Initiative Luginbühl. Diese sah acht praktikable Vorschläge für gezielte Verbesserungen der Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen vor. Aus unerfindlichen Gründen hat die Rechtskommission des Ständerats im Herbst 2020 sechs von diesen acht Massnahmen gestrichen. Nachdem im Mai 2021 der Bundesrat dem bis zur Unkenntlichkeit gekürzten Entwurf zugestimmt hatte, wurde die Vorlage nun auch vom Ständerat angenommen. Keine Chance hingegen hatte der Antrag von Ständerat Othmar Reichmuth, der sich für eine Wiederaufnahme der gesetzlichen Verankerung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde eingesetzt hatte.

So erfreulich es ist, dass die verbliebenen Massnahmen vom Ständerat einstimmig angenommen wurden, so unverständlich ist es, dass die Notwendigkeit der anderen Massnahmen für die optimale Weiterentwicklung des Schweizer Gemeinnützigkeitswesens nicht erkannt wurde. Offenkundig war der Ständerat auch nicht gewillt, die rechtskonforme Stiftungsführung zu stärken, wie seine Ablehnung des Antrags zur Wiederaufnahme der Stiftungsaufsichtsbeschwerde in den Gesetzesentwurf gezeigt hat.

Obwohl die Bedeutung und Wichtigkeit des Schweizer Stiftungssektors in der Debatte stets betont wurde, hat es der Ständerat unterlassen, den Stiftungsstandort Schweiz tatsächlich zu stärken.