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Transparenzregister: Bundesrat hat Botschaft zu entsprechendem Gesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 die Botschaft zur Weiterentwicklung der Geldwäschereibekämpfung an das Parlament überwiesen. Damit liegt der Entwurf des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen vor.

Was steht in dem Gesetzesentwurf?

Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung soll ein sogenanntes Transparenzregister eingeführt werden. In dieses sind die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen einzutragen. Das Problem? Anders als bei Kapitalgesellschaften gibt es bei gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen keine wirtschaftlich Berechtigten! Das Stiftungs- oder das Vereinsvermögen gehört ausschliesslich der Stiftung bzw. dem Verein selbst. Mit welchem Kunstgriff will der Bundesrat dieses Problem lösen? Er schlägt vor, dass in diesem Fall, also wenn es keine eigentlichen wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen Person gibt, stattdessen die ranghöchste Person des Leitungsorgans eingetragen werden, das ist in der Regel das Präsidium.

Die Eintragung der Präsidien als wirtschaftlich berechtigte Personen birgt für diese jedoch ein Risiko. Stellen Sie sich vor, eine ausländische Steuerbehörde geht davon aus, dass Sie als Stiftungsrats- oder Vereinspräsident:in am gesamten Stiftungs- bzw. Vereinsvermögen wirtschaftlich berechtigt sind. Die Folgen sind nicht abzuschätzen. Plötzlich stehen Sie auf einer Sanktionsliste oder müssen tausende von Franken Steuern nachzahlen aufgrund eines Vermögens, das nicht Ihnen gehört, aber Ihnen wirtschaftlich zugerechnet wird.

Dafür setzen wir uns ein

proFonds setzt sich dafür ein, dass Stiftungen und Vereine vom Anwendungsberech des Gesetzes ausgenommen werden. Sollte das Parlament dies ablehnen, so soll zumindest aus dem Gesetzeswortlaut klar hervorgehen, dass die einzutragenden Stiftungs-. und Vereinspräsidien nicht „als wirtschaftlich Berechtigte gelten“, sondern lediglich ersatzweise eingetragen werden. Leider hat der Bundesrat dieses Anliegen unserer Vernehmlassung nicht berücksichtigt. Nun gilt es, die Eidg. Räte zu überzeugen.

Wie geht es weiter

Die Gesetzesvorlage wird nun den Eidgenössischen Räten zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Zuerst wird sich der Ständerat und anschliessend der Nationalrat mit der Gesetzesvorlage befassen. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes ist frühestens im Jahr 2026 zu rechnen.

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