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Neuerungen im Stiftungsrecht: Erfreulicherweise bleibt der Nationalrat bei seinem Entscheid

Wie seine Rechtskommission hat sich nun auch das Plenum des Nationalrats erneut für die gesetzliche Regelung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde und die steuerliche Zulässigkeit von angemessenen Honoraren eingesetzt.

Die entsprechenden Mehrheitsanträge wurden mit 108 zu 79 (Stiftungsaufsichtsbeschwerde) und 121 zu 69 (Honorare) gutgeheissen. Im Gegensatz zum Ständerat erkennt der Nationalrat die Wichtigkeit dieser beiden Massnahmen für den Gemeinnützigkeitssektor und hat sich von dem unverständlichen Votum des Ständerats nicht beirren lassen.

proFonds freut sich über den Entscheid und setzt sich weiterhin mit Verve dafür ein, dass nun auch der Ständerat die Bedeutung der beiden Massnahmen einsieht.