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Erleichterungen bei der Mehrwertsteuer für ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine und gemeinnützige Institutionen

In Umsetzung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Olivier Feller hat der Nationalrat in der Herbstsession 2021 einem Entwurf zugestimmt, mit dem die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuerbefreiung von ehrenamtlich geführten Sport- oder Kulturvereinen oder gemeinnützigen Institutionen von 150 000 Franken auf 200 000 Franken pro Jahr angehoben werden soll.

Die WAK-S hat nun mit 9 zu 4 Stimmen beantragt, die massgebliche Umsatzgrenze auf 300 000 Franken pro Jahr zu erhöhen. Dadurch können mehr als doppelt so viele ehrenamtlich geführte Vereine zusätzlich profitieren als dies bei einer Erhöhung auf 200 000 Franken der Fall wäre.

Diesen Antrag hat auch proFonds in seiner Vernehmlassung gestellt. Es ist sehr begrüssenswert, dass der Ständerat zumindest in dieser Vorlage den Gemeinnützigkeitssektor stärken will.

Mehr zu unserer Argumentation finden Sie in der Vernehmlassung von proFonds zugunsten des Vorentwurfs