• Aktuell
  • Neuerungen im Stiftungsrecht: ein Etappensieg
  • Interessenwahrung
  • Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz

Neuerungen im Stiftungsrecht: ein Etappensieg

Am 20. August 2021 hat das Bundesgesetz zur Stärkung des Stiftungsstandort Schweiz (basierend auf der parl. Initiative Luginbühl) eine weitere Hürde genommen. Nach dem Ständerat hat nun auch die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) dem gekürzten Gesetzesentwurf zugestimmt. Sie beantragt  ihrem Rat, den Beschlüssen des Ständerats zu folgen, um die Stifterrechte zu optimieren und Änderungen an der Stiftungsurkunde zu vereinfachen.

Darüber hinaus will die RK-N zwei Aspekte wieder in die Vorlage aufnehmen, die vom Ständerat gestrichen worden waren. So beantragt sie mit 13 zu 3 Stimmen bei 8 Enthaltungen, klarer im Gesetz zu regeln, wer berechtigt ist, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu erheben. Zudem spricht sich die RK-N mit 9 zu 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen dafür aus, auch Punkt 8 der parlamentarischen Initiative wieder in den Gesetzesentwurf aufzunehmen. Mit Punkt 8 soll festgehalten werden, dass gemeinnützigen Stiftungen und NPO die Steuerbefreiung auch dann nicht verweigert oder entzogen werden darf, wenn sie ihre strategischen Leitungsorgane angemessenen honorieren. In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission schliesslich mit 17 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen für die Annahme der Vorlage ausgesprochen. Das bedeutet, dass das Geschäft nun in den Nationalrat kommt, wo es voraussichtlich in der Herbstsession 2021 behandelt wird.

proFonds begrüsst die Wiederaufnahme der beiden Massnahmen, zu der es nicht zuletzt dank unseres Engagements gekommen ist.

Wir sind überzeugt, dass sich der Einsatz lohnt, denn sowohl die gesetzliche Verankerung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde als auch die steuerliche Zulässigkeit einer angemessenen Honorierung von Stiftungsrat bzw. Vorstand sind für die Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz von zentraler Bedeutung.