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Neuerungen im Stiftungsrecht – Schockierender Entscheid: Ständerat missachtet berechtigte Anliegen des Stiftungssektors

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen hat sich der Ständerat am 22. September 2021 bezüglich der Regelung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde und der angemessenen Stiftungsratshonorare nicht den positiven Beschlüssen des Nationalrats angeschlossen. Die Begründungen für die Ablehnung der beiden Massnahmen zielen an der Sache vorbei und zeugen von einer Fehleinschätzung der Situation:

Stiftungsaufsichtsbeschwerde
Die Stiftungsaufsichtsbeschwerde existiert schon heute. Es handelt sich hierbei also nicht um eine Neuerfindung. Vielmehr geht es darum, diese präzisierend im Gesetz zu regeln. Durch das Erfordernis des „berechtigten Kontrollinteresses“ soll die Beschwerde eben nicht ausgeweitet, sondern – im Gegenteil – eingeschränkt werden. Ziel der Regelung ist es nämlich, dass nur Personen eine Beschwerde einreichen können, die ein berechtigtes Interesse an der rechtskonformen Führung der Stiftung darlegen können, d.h. insbesondere der Stifter oder bestimmte Stiftungsratsmitglieder. Dass die Stiftungen infolge der vorgeschlagenen Regelung „in einer Flut von Beschwerden ersaufen würden“, wie dies die Rechtskommission des Ständerats meint, ist unzutreffend.

Regelung betreffend Stiftungsrats- und Vorstandshonorare
Die Behauptung, dass die in der Vernehmlassung von allen beteiligten Parteien gutgeheissene Regelung betreffend angemessene Stiftungsrats- und Vorstandshonorare ein „grosses Missbrauchspotential“ (Zitat Rechtskommission Ständerat) aufweise, ist eine sachlich nicht haltbare und auch durch Studien widerlegte (VMI, Uni Fribourg und Zewo) Unterstellung. Das Festhalten des Ständerats am Grundsatz der Ehrenamtlichkeit ist kontraproduktiv, denn zur Sicherstellung einer zeitgemässen, professionellen Stiftungsführung sind kompetente Fachkräfte erforderlich. Die Forderung, dass diese ihre Zeit und ihr Know-how auf ehrenamtlicher Basis einbringen müssen, verkennt die Realität. Im Sinne der zeitgemässen Good Governance ist daher „bezahlte Professionalität dem unbezahlten Dilettantismus auf jeden Fall vorzuziehen“ (Swiss Foundation Code). Die Bezahlung angemessener Honorare soll kein Hindernis für die Steuerbefreiung der betreffenden gemeinnützigen Organisationen darstellen.

Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat. Es bleibt zu hoffen, dass dieser an seinen Beschlüssen festhält.