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Mehr gemeinnützige Vereine sollen steuerlich entlastet werden: Nationalrat hat eine entsprechende Vorlage seiner Wirtschaftskommission angenommen

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats WAK-N hat im April 2021 ihrem Rat beantragt, die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind, von 150 000 auf 200 000 Franken anzuheben. Nachdem der Bundesrat das Anliegen im August in einer Stellungnahme abgelehnt hatte, hat der Nationalrat am 22. September 2021 die entsprechende Vorlage seiner Wirtschaftskommission mit 170 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

proFonds unterstützt das Anliegen und freut sich über den Entscheid des Nationalrats, denn die Mehrwertsteuer stellt einen erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand dar, der Ressourcen bindet, die nicht für die Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks genutzt werden können. Mit der Anhebung der Umsatzgrenze könnte die wichtige Arbeit der gemeinnützigen Organisationen zum Wohl der gesamten Gesellschaft erleichtert werden.

Mehr zu unserer Argumentation finden Sie in der Vernehmlassung von proFonds zugunsten des Vorentwurfs