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Bundesgesetz zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz (paIV Luginbühl): Entwurf mit geringfügigen Änderungen angenommen

Wie proFonds bereits berichtete, hat die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) an ihrer Sitzung vom 4. September 2020 entschieden, den Vorentwurf zum Bundesgesetz zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz bis zur Unkenntlichkeit zu kürzen. Von den acht vorgeschlagenen Massnahmen will sie lediglich zwei beibehalten, nämlich diejenige zur Stärkung der Stifterrechte sowie diejenige zur Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde. Am 23. Februar 2021 hat die RK-S die beiden Änderungen im ZGB nun angenommen. Die Vorlage wird an den Bundesrat zur Stellungnahme und an den Ständerat zur Beratung überwiesen. Das Geschäft wird frühestens in der Sommersession beraten.

Der Entscheid der RK-S, den Rest der bedeutenden Massnahmen ersatzlos zu streichen, ist nicht nachvollziehbar. Es ist unerklärlich, weshalb kein politischer Wille besteht, den gesellschaftlich bedeutenden Stiftungsstandort Schweiz zu stärken. Gerade die Frage der Honorierung wäre von zentraler Bedeutung gewesen. Nicht nur proFonds vertritt die Ansicht, dass die entgeltliche Professionalisierung des Stiftungssektors stets dem unentgeltlichen Dilettantismus vorziehen sei. In der Vernehmlassung haben sich alle teilnehmenden Parteien für die marktkonforme Honorierung der Organe ausgesprochen.

Wir werden im Verlauf der parlamentarischen Debatte alles daran setzen, um die ein oder andere Massnahme wieder in den Gesetztesentwurf einbringen zu können.

 

Mehr Informationen zum Thema:

» proFonds-Medienmitteilung als PDF

» Sebastian Rieger, Stiftungsstandort Schweiz: verpasste Chance, in: DIE STIFTUNG, online-Ausgabe, 12. November 2020. 

» Entwurf der RK-S

» Bericht der RK-S