Am 25. Mai 2018 müssen die strengen Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) durch die Betroffenen umgesetzt sein. Von diesen weitgreifenden Neuerungen ist auch der Schweizer Gemeinnützigkeitssektor betroffen. Da die Schweiz mit ihren Bemühungen um eine Revision des DSG bereits um Jahre hinterherhinkt, wird der grenzüberschreitende Datenaustausch zwischen der Schweiz und der EU verkompliziert oder gar verunmöglicht. Auf diese Problematik hat proFonds bereits wiederholt hingewiesen. Damit gemeinnützige Organisationen den grenzüberschreitenden Datenaustausch gewährleisten können, empfiehlt es sich, fundiert abzuklären, ob sie in den Anwendungsbereich der EU-DSGVO fallen. Sollte dies der Fall sein, so ist das Datenschutzniveau an die europäischen Standards anzupassen und technische sowie personelle Massnahmen sind zu ergreifen.
>> Sind auch Sie bzw. Ihre Organisation von der neuen EU-DSGVO betroffen? Verschaffen Sie sich anhand unserer Checkliste einen Überblick. (proFonds-Mitglieder können die entsprechende Checkliste unter info(at)profonds.org anfordern.)
>> Bei der Beantwortung der Frage, ob Sie in den Anwendungsbereich der EU-DSGVO fallen, sind wir unseren Mitgliedern selbstverständlich gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns.
>>Hilfreich sind auch die Unterlagen, die wir im Rahmen des Arbeitkreises Recht und Finanzen zum Thema Datenschutz verteilt haben. (proFonds-Mitglieder können diese unter info(at)profonds.org anfordern.)