proFonds ist der schweizerische Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen und NPO aller Tätigkeits- und Finanzierungsformen.
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Vorteile einer Mitgliedschaft
Als Mitglied von proFonds sind Sie Teil einer starken Gemeinschaft von Stiftungen und NPO und profitieren von einer breiten Palette von Dienstleistungen.
Zum Wissens- und Erfahrungsaustausch veranstaltet proFonds den Schweizer Stiftungstag, verschiedene thematische Weiterbildungsangebote in der Deutsch- und Westschweiz und ist an zahlreichen Partneranlässen beteiligt.
proFonds vertritt die Interessen von gemeinnützigen Stiftungen und NPO, beobachtet die politischen Prozesse aufmerksam und setzt sich aktiv für günstige Rahmenbedingungen ein.
proFonds hält seine Mitglieder auf dem Laufenden und erleichtert die Stiftungs/NPO-Arbeit mit Merkblättern, Tipps und anderen nützlichen Informationen.
Neuigkeiten aus der Welt der Stiftungen und NPO
Was steht in dem Gesetzesentwurf?
Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung soll ein sogenanntes Transparenzregister eingeführt werden. In dieses sind die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen einzutragen. Das Problem? Anders als bei Kapitalgesellschaften gibt es bei gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen keine wirtschaftlich Berechtigten! Daher sieht der Entwurf vor, dass in diesem Fall, die ranghöchste Person des Leitungsorgans eingetragen werden, das ist in der Regel das Präsidium.
Die Kommission begrüsste die geplante Einführung eines Transparenzregisters grundsätzlich, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der internationalen Standards, und erhofft sich dadurch einen Mehrwert für das Schweizer Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Was die Sorgfaltspflichten angeht, die die Gesetzesvorlage vorsieht, bezweifelt die Kommission, dass sie mit dem Berufsgeheimnis von Anwältinnen und Anwälten vereinbar wäre. Sie hat deshalb beschlossen, die Vorlage geteilt zu beraten und die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes in einen Entwurf 2 zu überführen.
Dafür setzen wir uns ein
proFonds setzt sich dafür ein, dass Stiftungen und Vereine vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden. Sollte das Parlament dies ablehnen, so soll zumindest aus dem Gesetzeswortlaut klar hervorgehen, dass die einzutragenden Stiftungs-. und Vereinspräsidien nicht „als wirtschaftlich Berechtigte gelten“, sondern lediglich ersatzweise eingetragen werden. Hierzu hat sich die Kommission nicht geäussert. Als nächstes wird der Ständerat über die Vorlage befinden.
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