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Geforderte Einschränkung des politischen Engagements von gemeinnützigen NPO: Die Motion Portmann ist abzulehnen

Sollen NPO die staatliche Unterstützung durch die DEZA an Projekte der internationalen Zusammenarbeit (IZA) verlieren, wenn sie sich für ihren gemeinnützigen Zweck am politischen Diskurs beteiligen? Dies verlangt die von Nationalrat Hans-Peter Portmann eingereichte Motion.

proFonds stellt sich dezidiert gegen die Motion weil diese überflüssig ist, unnötige Kosten verursachen und eine unzulässige Ungleichbehandlung der NPO bewirken würde. proFonds hat alle Mitglieder des Nationalrats angeschrieben und sie ersucht, die Motion abzulehnen. Dies aus folgenden Gründen:

Die Teilnahme am politischen Diskurs im Rahmen der gemeinnützigen Zweckerfüllung ist zulässig.

NPO dürfen im Rahmen ihrer gemeinnützigen Zweckerfüllung am politischen Diskurs teilnehmen (so auch das Kreisschreiben Nr. 12 der Eidgenössischen Steuerverwaltung). Denn es kommt oft vor, dass der gemeinnützige Zweck einer Organisation auch die Teilnahme am politischen Diskurs und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit erfordert. In solchen Fällen ist ein politisches Engagement gerade vom gemeinnützigen Zweck mitumfasst.

Dies hielt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Noser vom 18. November 2020 fest und entspricht auch der Auffassung des Nationalrats, der die Motion Noser aus diesem Grund zurecht abgelehnt hat.

Die Motion ist überflüssig und verursacht unnötige Kosten. Denn Bundesgelder dürfen schon heute nicht zweckentfremdet werden.

Die vom Bund ausgerichteten Subventionen sind stets zweckgebunden. Damit ist sichergestellt, dass die Gelder der DEZA ausschliesslich für die IZA eingesetzt werden. Die Verwendung für politische Aktivitäten ist bereits heute nicht zulässig. Die Einhaltung der Zweckbindung der DEZA-Gelder wird seit langem umfassend überprüft. So wird die IZA regelmässig evaluiert. Die GPK und die EFK prüften die Verwendung der Programmbeiträge in den letzten zwölf Jahren sechs Mal (zuletzt 2017, 2019 und 2020). Eine zusätzliche Prüfung, wie vom Motionär verlangt, ist überflüssig und verursacht nur unnötige Kosten.

Die Motion bewirkt eine unzulässige Ungleichbehandlung der NPO.

Die Motion zielt einzig auf NPO ab, die in der IZA tätig sind. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion vom 24. Februar 2021 zurecht festhält, arbeitet der Bund in verschiedenen Bereichen mit NPO zusammen.

Werden nun einzig den NPO im Bereich der IZA die Bundesgelder entzogen, wenn sie sich in zulässigerweise politisch äussern, führt dies zu einer widerrechtlichen Ungleichbehandlung (es besteht hierzu bereits ein wegweisendes Urteil des EGMR in Strasbourg). Dies ist nicht im Interesse der Schweiz.

NPO leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Umsetzung der IZA.

Die lokale Verankerung von NPO, ihr langfristiges Engagement, ihre Expertise sowie ihre Vernetzung mit verschiedenen Akteuren der IZA sind für diese unerlässlich. Zudem sind NPO in den Gemeinden und Kantonen stark verankert und geniessen ein grosses Vertrauen in der Schweizer Bevölkerung. NPO leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung für die IZA und die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung. Dies wird durch die Motion erheblich gefährdet.

Auch die humanitäre Hilfe wäre betroffen.

Auch in der humanitären Hilfe könnten NPO nicht mehr tätig sein, wenn sie sich im Rahmen ihrer gemeinnützigen Zweckerfüllung politisch äussern. Doch gerade die aktuellsten Entwicklungen in der Ukraine zeigen, wie bedeutsam die humanitäre Hilfe und das Einstehen für demokratische Grundsätze ist.

Aus diesen Gründen stellt sich proFonds dezidiert gegen die Motion und engagiert sich dafür, dass diese abgelehnt wird. Das Geschäft kommt voraussichtlich diese Woche in den Nationalrat. proFonds wird die Angelegenheit weiter verfolgen und darüber informieren.