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Transparenzregister – Good news, everyone! Keine Eintragungspflicht für Stiftungen und Vereine

 

Durch gemalte Arkaden auf der Rückwand des Saals (gegen die Kuppelhalle hin) sieht man eine Nidwaldner Landsgemeinde, eines der Vorbilder schweizerischer Parlamentsarbeit. Dieses Fresko wurde von Albert Welti und seinem Malerfreund Wilhelm Balmer gestaltet.
Nationalratssaal
Foto: www.parlament.ch/

Der Nationalrat stimmt nach dem Ständerat am 12. Juni 2025 für eine Ausnahme von Stiftungen und Vereine. Diese müssen sich also nicht in das kommende Transparenzregister eintragen lassen.

Zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung soll ein sogenanntes Transparenzregister eingeführt werden. In dieses sind die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen einzutragen. Das Problem? Anders als bei Kapitalgesellschaften gibt es bei gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen keine wirtschaftlich Berechtigten! Daher sieht der Entwurf vor, dass in diesem Fall, die ranghöchste Person des Leitungsorgans eingetragen werden, das ist in der Regel das Präsidium.

proFonds hat sich stets dafür eingesetzt, dass Stiftungen und Vereine vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden.

Mit Erfolg! Nachdem der Ständerat unserem Anliegen gefolgt ist und sich für eine Ausnahme von Stiftungen und Vereinen ausgesprochen hat, ist nun auch der Nationalrat dem Anliegen von proFonds gefolgt. Die grosse Kammer stimmte am 12. Juni 2025 ebenfalls für eine Ausnahme. Eine Minderheit im Nationalrat verlangte, dass Stiftungen, die der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht unterstellt sind, und Familienstiftungen eintragungspflichtig sind. Dies lehnte der Nationalrat ab.

Damit müssen sich Stiftungen und Vereine nicht in das Transparenzregister eintragen lassen.

Quelle

 

Schlüsselwörter: Transparenzregister, Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, Ausnahme, Erfolg, Interessenwahrung