• Aktuell
  • Motion Noser abgelehnt: Stiftungen und NPO können sich für ihren gemeinnützigen Zweck weiterhin auch politisch engagieren
  • Interessenwahrung
  • Politisches Engagement von gemeinnützigen Stiftungen und NPO

Motion Noser abgelehnt: Stiftungen und NPO können sich für ihren gemeinnützigen Zweck weiterhin auch politisch engagieren

Der gemeinnützige Stiftungs- und NPO Sektor atmet auf: Am 9. Dezember 2021 hat der Nationalrat die Motion von Ständerat Ruedi Noser mit 98 zu 84 Stimmen abgelehnt. Damit ist die Motion definitiv vom Tisch. Sie zielte darauf ab, dass gemeinnützige Organisationen ihre Steuerbefreiung verlieren, wenn sie sich im Rahmen ihres gemeinnützigen Zwecks in den politischen Diskurs beziehungsweise den demokratischen Dialog einbringen. Der Ständerat hatte der Motion zuvor mit einer äusserst knappen Mehrheit zugestimmt.

Damit bleibt es bei der bewährten und konstanten Steuerpraxis, wonach Stiftungen und NPO ihre Steuerbefreiung behalten, wenn sie sich für ihren gemeinnützigen Zweck politisch engagieren. Erforderlich bleibt weiterhin, dass das politische Engagement dem gemeinnützigen Zweck der betreffenden Organisation dient und diesem untergeordnet ist. Ebenfalls gilt weiterhin, dass ausschliessliche oder überwiegende politische Zwecke nicht gemeinnützig und daher nicht steuerbefreit sind.

proFonds, der Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen und NPO der Schweiz, lehnte die Motion von Anfang an dezidiert ab und hat sich während des gesamten politischen Prozesses entsprechend engagiert. Nach unserer Auffassung war sie in Anbetracht der geltenden Steuerpraxis überflüssig und verletzte auch die föderalistische Kompetenzregelung, da nicht der Bund, sondern die Kantone für die Erteilung und den Entzug der Steuerbefreiung zuständig sind. Der Aufwand zur Umsetzung der Motion wäre auch unverhältnismässig gross gewesen. Vor allem aber betrachtete proFonds die Motion als kontraproduktiv: Hätten sich Stiftungen und NPO im Rahmen ihres gemeinnützigen Zwecks nicht mehr in den politischen Diskurs zur Lösung gesellschaftlicher Probleme einbringen dürfen, hätte der demokratische Dialog eine empfindliche Qualitätseinbusse erlitten. Das reiche Fachwissen und die grossen Erfahrungen der Stiftungen und NPO’s in ihren Sachgebieten wäre verloren gegangen.

Die Ablehnung der Motion ist als Bekenntnis zu Meinungsvielfalt und einer starken Zivilgesellschaft zu verstehen.