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Mehrwertsteuererleichterung für Sport- und Kulturvereine

Die WAK-N hat an ihrer Sitzung vom 12. April 2021 beschlossen, an ihrem Entwurf festzuhalten, wonach die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind, von 150 000 auf 200 000 Franken angehoben wird. Nun kann der Bundesrat noch Stellung nehmen bevor die Vorlage ins Plenum kommt.

» proFonds unterstützt das Anliegen des Vorentwurfs, setzt sich aber für eine Anhebung auf CHF 300’000.- ein und hat eine entsprechende Vernehmlassung eingereicht.

» Mehr Informationen zur parlamentarischen Initiative, auf der dieser Gesetzesvorentwurf basiert.

Mehr zu unserer Argumentation finden Sie in der Vernehmlassung von proFonds zugunsten des Vorentwurfs