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Eine wichtige Klärung zu den Erfordernissen der Steuerbefreiung im Kanton Zürich

Der VSSZ (Verein Stiftungsstandort Zürich) hat erfolgreich die Klärung mit dem kantonalen Steueramt zu relevanten Fragen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erreicht. Als Vorstandsmitglied freut sich proFonds über die wertvolle Arbeit des VSSZ.

Konkret konnte geklärt werden, dass die Aufnahme einer Klausel in die Statuten, wonach Förderleistungen nur an steuerbefreite Organisationen ausgerichtet werden, keine Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist. Für die Steuerbefreiung sind die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere dass ausschliesslich und unwiderruflich gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Dies kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden (z.B. Tätigkeitsberichte, Förderreglemente, etc.). Bei Institutionen, die Zuwendungen an andere Institutionen vornehmen, erleichtert und beschleunigt eine solche Klausel allerdings die Prüfung eines Gesuchs um Steuerbefreiung.»

Vielen Dank an den VSSZ für die wichtige Arbeit und an das kantonale Steueramt für die gute Zusammenarbeit.