proFonds ist der schweizerische Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen und NPO aller Tätigkeits- und Finanzierungsformen.
Engagieren auch Sie sich für die Gemeinnützigkeit in der Schweiz und werden Sie Mitglied!
Vorteile einer Mitgliedschaft
Als Mitglied von proFonds sind Sie Teil einer starken Gemeinschaft von Stiftungen und NPO und profitieren von einer breiten Palette von Dienstleistungen.
Zum Wissens- und Erfahrungsaustausch veranstaltet proFonds den Schweizer Stiftungstag, verschiedene thematische Weiterbildungsangebote in der Deutsch- und Westschweiz und ist an zahlreichen Partneranlässen beteiligt.
proFonds vertritt die Interessen von gemeinnützigen Stiftungen und NPO, beobachtet die politischen Prozesse aufmerksam und setzt sich aktiv für günstige Rahmenbedingungen ein.
proFonds hält seine Mitglieder auf dem Laufenden und erleichtert die Stiftungs/NPO-Arbeit mit Merkblättern, Tipps und anderen nützlichen Informationen.
Neuigkeiten aus der Welt der Stiftungen und NPO
Wie bereits berichtet, konnte proFonds wichtige Verbündete, namentlich Parteien und Verbände, gegen die vom Bundesrat geplante Unterstellung von Stiftungen und Vereinen unter den AIA mobilisieren. Unmittelbar nach dem Abschluss der Vernehmlassung hat Nationalrat Hans-Ulrich Bigler dem Bundesrat die Interpellation „Warum ändert der Bundesrat seine Meinung zur Ausnahme vom AIA-Gesetz für gemeinnützige Stiftungen?“ unterbreitet. Am 4. September 2019 ist die Stellungnahme des Bundesrats ergangen. Die bundesrätlichen Ausführungen bringen keine neuen Erkenntnisse. Vor allem geben sie keinerlei Anlass, Entwarnung zu geben. Einmal mehr wird jedoch aufgezeigt, welch horrenden Kosten eine Unterstellung von Stiftungen und Vereinen unter den AIA für diese mit sich brächte. Der Kampf gegen die geplante AIA-Unterstellung muss daher weitergehen. Der Bundesrat muss dazu bewegt werden, die AIA-Ausnahme aufrecht zu erhalten und der OECD zu erklären, dass dies mit den internationalen AIA-Standards im Einklang steht.
proFonds wird sich weiterhin dezidiert für die Beibehaltung der berechtigten AIA-Ausnahmen für Stiftungen und Vereine einsetzen.
Die Interpellation Bigler vom 13. Juni 2019 samt Stellungnahme des Bundesrats vom 4. September 2019 finden Sie hier.