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Datenschutz: Nutzen Sie unsere Hilfsmittel

2020 wurde die Totalrevision des Datenschutzgesetzes DSG von den Eidgenössischen Räten beschlossen. Im neuen DSG wird geregelt, was bei der Datenbearbeitung zu beachten ist und welche Pflichten Datenbearbeiter haben.

Weil Stiftungen und NPO eine Vielzahl von Daten bearbeiten, sind auch sie Datenbearbeiter und unterstehen dem neuen Datenschutzgesetz.

Als Datenbearbeiter sehen sich gemeinnützige Stiftungen und NPO mit weitreichenden neuen Pflichten konfrontiert: So müssen sie neu proaktiv Auskunft erteilen und Informationen über die Datenbearbeitung, deren Umfang, Zweck und Dauer bereits bei der Datenbeschaffung herausgeben. Zudem gilt es, verschiedene Dokumente zu erstellen wie zum Beispiel ein Verarbeitungsverzeichnis, eine Datenschutzerklärung und eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Diverse organisatorische und technische Massnahmen müssen also ergriffen werden, um die Datensicherheit gewährleisten zu können. Zudem stehen Datenbearbeiter in der Pflicht, Vorkehrungen zu treffen, damit Datenschutzverletzungen so rasch als möglich erkannt und gemeldet werden können.

 

Um Ihnen die Umsetzung der Datenschutzrichtlinien zu erleichtern, haben wir für Sie zwei Checklisten und eine Musterdatenschutzerklärung erstellt. Sie dienen als Orientierungshilfe.

» Checkliste 01: DSG oder EU-DSGVO? Welcher Handlungsbedarf besteht?

» Checkliste 02: Welche Dokumente müssen nach dem neuen DSG erstellt werden?

» Musterdatenschutzerklärung

Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrer Organisation haben, rufen Sie uns an (061 272 10 80) oder schreiben Sie uns ein E-Mail. Wir helfen gern!

proFonds-Mitglieder profitieren von einer zusätzlichen halben Stunde kostenlose Beratung im Zusammenhang mit dem Datenschutz.