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Datenäquivalenz: EU-Kommission schiebt Entscheid auf

Die EU will mit dem Entscheid zur Gleichwertigkeit des Datenschutzes noch abwarten. Dies hat die EU Kommission am 24. Juni 2020 beschlossen. Das Schutzniveau in der Schweiz gilt derzeit als gleichwertig. Der diesbezüglich EU-Entscheid aus dem Jahr 2000 bezieht sich allerdings auf das Schweizer Datenschutzgesetz von 1993, welches mit der EU-Richtlinie von 1995 verglichen wurde. Nun hat die EU aber seit zwei Jahren ein neues Datenschutzgesetz (DSGVO), das sich natürlich stark vom aktuell in der Schweiz geltenden veralteten Datenschutzgesetz unterscheidet. Aus der Sicht der EU wäre es daher von Vorteil, wenn die Schweiz auch endlich ein neues Datenschutzgesetz hätte und zwar ein mit der DSGVO vergleichbares, so dass der Datenschutz weiterhin als gleichwertig beurteilt werden kann.