proFonds ist der schweizerische Dachverband der gemeinnützigen Stiftungen und NPO aller Tätigkeits- und Finanzierungsformen.
Engagieren auch Sie sich für die Gemeinnützigkeit in der Schweiz und werden Sie Mitglied!
Vorteile einer Mitgliedschaft
Als Mitglied von proFonds sind Sie Teil einer starken Gemeinschaft von Stiftungen und NPO und profitieren von einer breiten Palette von Dienstleistungen.
Zum Wissens- und Erfahrungsaustausch veranstaltet proFonds den Schweizer Stiftungstag, verschiedene thematische Weiterbildungsangebote in der Deutsch- und Westschweiz und ist an zahlreichen Partneranlässen beteiligt.
proFonds vertritt die Interessen von gemeinnützigen Stiftungen und NPO, beobachtet die politischen Prozesse aufmerksam und setzt sich aktiv für günstige Rahmenbedingungen ein.
proFonds hält seine Mitglieder auf dem Laufenden und erleichtert die Stiftungs/NPO-Arbeit mit Merkblättern, Tipps und anderen nützlichen Informationen.
Neuigkeiten aus der Welt der Stiftungen und NPO
Am 31. August 2022 hat der Bundesrat entschieden, das totalrevidierte Datenschutzgesetz (nDSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) per 1. September 2023 in Kraft zu setzen.
Mit der Inkraftsetzung schloss der Bundesrat auch die Arbeiten an der neuen Datenschutzverordnung DSV ab. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf der DSV lief bis zum 14. Oktober 2021 (proFonds hat eine Vernehmlassung eingereicht » mehr dazu). Der Vorentwurf wurde heftig kritisiert. Viele Bestimmungen waren zu restriktiv oder es fehlte an der gesetzlichen Grundlage, was auch von proFonds moniert wurde.
Erfreulicherweise wurden gewisse – wenn auch nicht alle – Kritikpunkte umgesetzt und sind in der neuen Fassung der DSV nicht mehr enthalten. So wurde bspw. die Ausdehnung der Informationspflichten auf Auftragsverarbeiter gestrichen, denn dafür gab es schlicht keine gesetzliche Grundlage. Auf diesen Umstand hat proFonds in der Vernehmlassung mit Nachdruck hingewiesen, was offenbar ein Umdenken zur Folge hatte. Ebenfalls erfreulich ist, dass die Regelung, wonach eine privatrechtliche Organisation, die am Anfang eines Jahres weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, von der Pflicht befreit ist, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten zu führen, es sei denn, es werden umfangreich besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet oder es wird ein Profiling mit hohem Risiko durchgeführt. Dies bedeutet eine erhebliche Entlastung von kleineren und mittleren Stiftungen und NPO.
Stiftungen und NPO haben nun noch rund zehn Monate Zeit, die datenschutzrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Im Hinblick auf den Umfang empfiehlt es sich, mit der Umsetzung möglichst zeitnah zu beginnen.