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Bundesrat setzt Mehrwertsteuerentlastungen für gemeinnützige Institutionen in Kraft

Die parlamentarischen Initiative Feller (paIv Feller) wollte die Mindestumsatzlimite der Mehrwertsteuer (MWST) für gemeinnützige Institutionen sowie ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine anheben, um mehr von ihnen von der Mehrwertsteuerpflicht zu befreien und damit zu entlasten. Am 18. März 2022 hat der Bundesrat informiert, dass die im Dezember 2021 beschlossene Anhebung der Mindestumsatzlimite auf CHF 250’000.- am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.

proFonds hat die paIv Feller stets unterstützt und sich auch an der Vernehmlassung beteiligt. Es ist erfreulich, dass das Anliegen Gehör gefunden hat und dadurch weitere kleinere und mittlere Organisationen von den Lasten der MWST befreit werden können.