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Aktuelles
Reform der Mehrwertsteuer: JA zur Totalrevision des MWST-Gesetzes; NEIN zum Einheitssteuersatz und zur Abschaffung der Steuerausnahmen
proFonds hat die Botschaft des Bundesrats vom 26. Juni 2008 an die Eidg. Räte über die Reform der MWST eingehend geprüft und ist zu einem klaren Befund gekommen:
- proFonds begrüsst die Totalrevision des MWST-Gesetzes (Teil A der Botschaft des Bundesrats) unter Berücksichtigung einiger Änderungen / Ergänzungen: Vor allem sind die heute geltende erhöhte Mindestumsatzlimite von CHF 150'000 für gemeinnützige Organisationen sowie der vor Jahren zwischen der Eidg. Steuerverwaltung und proFonds ausgehandelte Art. 33a des MWST-Gesetzes über die Unterscheidung zwischen steuerfreien Spenden und steuerpflichtigem Sponsoring beizubehalten. Teil A der Reform ist vordringlich und mehrheitsfähig. Ziel ist die Vereinfachung des MWST-Verfahrens und der Abbau von Formalismen.
- proFonds verlangt zusätzlich die Beseitigung der bisherigen Vorsteuerkürzung beim Empfang von Spenden, Subventionen, Förderbeiträgen und dgl.
- proFonds lehnt die Einführung des Einheitssteuersatzes und die Abschaffung der (meisten) geltenden Steuerausnahmen (Teil B der Botschaft) als rein technokratische MWST-Ordnung und Geringschätzung des Gemeinnützigkeitsbereichs kategorisch ab.
- Die Eidg. Räte werden aufgerufen, den mehrheitsfähigen Teil A der Botschaft prioritär zu behandeln. Teil B der Revision (Einheitssteuersatz / Abschaffung der Ausnahmen) soll aufgeschoben werden, bis sich Teil A im Vollzug bewährt hat.
- Sollte Teil B trotzdem umgesetzt werden, ist eine Mindestumsatzgrenze von nicht unter CHF 500'000 für gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich geführte Vereine vorzusehen.
proFonds hat diesen Standpunkt der Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats (WAK N) am 26. August 2008 in einem Hearing unterbreitet (zu den Einzelheiten s. Präsentation "Keine technokratische MWST zulasten des Gemeinwohls" und die Powerpoint-Folien). Damit hat proFonds als Dachverband erneut die Haltung der gemeinnützigen Stiftungen und Vereine gegenüber der MWST-Reform zum Ausdruck gebracht und die Interessen des Gemeinnützigkeitsbereichs gewahrt.
Ein wichtiger Erfolg unserer Kampagne ist bereits zu verzeichnen: Der Bundesrat hat seinen früheren Reformvorschlag fallengelassen, Spenden, Subventionen, Förderbeiträge und dgl. zu besteuern. Im Gesetzesentwurf werden diese Einnahmen als sogenannte "Nicht-Entgelte" ausdrücklich erwähnt. Somit sind sie nicht MWST-pflichtig. proFonds hat dies stets mit Nachdruck gefordert.
Weitere detaillierte Ausführungen zu der MWST-Reform finden Sie unter
Downloads und Medienmitteilungen, sowie Parlament Themendossier

Revision des Rechnungslegungsrechts
proFonds hat an der Vernehmlassung zur Revision des Rechnungslegungsrechts teilgenommen und sich mit Nachdruck gegen eine Gleichbehandlung von gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen mit Handelsgesellschaften gewehrt. Im Februar 2007 wurden die Ergebnisse der Vernehmlassung veröffentlicht und seit 21. Dezember 2007 liegt nun die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts vor.
proFonds nimmt mit grosser Freude und Genugtuung zur Kenntnis, dass der Bundesrat in folgenden Punkten seine zentralen Anliegen berücksichtigt hat:
Zwar wird am rechtsformneutralen Konzept festgehalten. Jedoch ermöglicht eine etwas abgeschwächte Form, dass den spezifischen Eigenheiten von Stiftungen und Vereinen Rechnung getragen wird, so dass in sachlich begründeten Fällen genügend Spielraum vorhanden ist, um die neuen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften flexibel und vernünftig anzuwenden.
Weiter werden die mittleren und kleinen Stiftungen und Vereine von der Konzernrechnungspflicht befreit.
proFonds wird das Reformvorhaben weiterhin aufmerksam verfolgen und darüber informieren. proFonds wird weiterhin dafür kämpfen, dass das zukünftige Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht auch für ehrenamtliche Milizführungsorgane noch zu bewältigen sein wird.
Weitere Details dazu:
proFonds Argumentation an die Rechtskommission des Ständerats (RK-SR) vom 18.08.2008
Stellungnahme von proFonds zur Revision des Rechnungslegungsrechts

Erhöhung des Spendenabzugs auf 20%
proFonds setzt sich seit jeher für Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen ein. Dies erneut mit Erfolg, denn per Januar 2006 wurde der Spendenabzug bei der direkten Bundessteuer von 10 auf 20% des Einkommens bzw. Gewinns des Spendenden erhöht. proFonds freut sich, dass sich der stets postulierte Mindeststandard von 20% heute auch bei der überwiegenden Mehrheit der Kantone durchgesetzt hat: AG, AI, BS, BE, FR, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SZ, SO, SG, TG, UR, VD, ZG, ZH.
Spitzenreiter mit 100% bleibt unverändert BL.
proFonds ruft die restlichen Kantone auf, ihren Spendenabzug ebenfalls auf mindestens 20% anzuheben (AR, JU, TI, VS: 10%, NE: 1%).
Eine landesweite Mindestschwelle von 20% ist ein bedeutender Schritt zum schweizerischen Binnenmarkt der Gemeinnützigkeit sowie eine Stärkung des Stiftungstandortes Schweiz.
In Deutschland ist seit 1. Januar 2007 das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gültig. Dieses beinhaltet u.a. eine landesweite Vereinheitlichung der Höchstlimiten für den Spendenabzug auf 20%.
Übersicht der Spendenabzüge in den einzelnen Kantonen.

Studie zur Honorierung von Stiftungsräten
Das Verbandsmanagement Institut (VMI) der Universität Freiburg führte mit Unterstützung von proFonds und SwissFoundations die nationale Studie zur Honorierung von Stiftungsräten in gemeinnützigen Stiftungen der Schweiz durch.
Stiftungen sind auf kompetente Stiftungsräte angewiesen. Jedoch ist es nicht immer einfach, qualifizierte Leute für dieses oberste Leitungsgremium zu finden. Entsprechend haben verschiedene Stiftungen begonnen, finanzielle Anreize für Stiftungsräte zu bieten.
Die Resultate der Studie zeigen auf, dass eine Honorierung von Stiftungsräten heute einer weit verbreiteten Praxis entspricht. Eine Mehrheit der Stiftungen zahlt Vergütungen an ihre Stiftungsräte. Aber es kommt auch klar zum Ausdruck, dass es sich dabei um moderate Honorare handelt, die deutlich unter marktüblichen Ansätzen für vergleichbare Managementleistungen liegen. Allerdings verzichten nach wie vor 40% der Stiftungen auf jegliche Form der Entschädigung. Nachholbedarf besteht im Bereich der Formalisierung und der Transparenz, denn viele Stiftungen verfügen über keine reglementarischen Bestimmungen. Dies wäre aber die Grundlage für eine fundierte und nachvollziehbare Honorierungspolitik.
Mit der Studie in Form einer Situationsanalyse ist es sicher gelungen, ein Gebiet des noch immer weitgehend unerforschten Stiftungsbereichs näher zu beleuchten.
Die Studie wurde am 8. April in Zürich den Mitgliedern von proFonds und SwissFoundations sowie den Medien präsentiert Medienmitteilung.
Die ausführliche Studie kann direkt beim VMI bezogen werden.
«Stiftungsräte - Altruisten oder Abzocker?» – Artikel in der Basler Zeitung vom 14.04.2008

Motion zur Verlegung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht
Aufgrund eines aussergewöhnlichen und komplexen Rechtsstreites mit einer Stiftung unter eidgenössischer Aufsicht verlangte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) in einer Motion die sofortige Verlegung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht in eine andere Verwaltungseinheit des Bundes.
proFonds hat sich von Anfang an gegen eine solche Verlegung ausgesprochen, da triftige Gründe dafür nicht erklärlich waren und eine Verlegung keine substantiellen Vorteile gegenüber der heutigen Situation gebracht hätte. Nicht zuletzt auch dank des Einsatzes von proFonds änderten die Eidgenössischen Räte die Motion in einen Prüfungsauftrag an den Bundesrat ab.
Der Bundesrat kommt in seinem ausführlichen Bericht vom 7. Dezember 2007 zur Beantwortung der Motion ebenfalls zum Schluss, dass die Ansiedelung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) nach wie vor sinnvoll ist und kein Anlass für eine Verlegung der Stiftungsaufsicht in eine andere Verwaltungseinheit des Bundes besteht. Dieser Entscheid des Bundesrates ist ausdrücklich zu begrüssen, entspricht er doch der Auffassung von proFonds.
Gemäss den Ausführungen des Bundesrates wird der Vorsteher des EDI eine Überprüfung der Arbeitsweise der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht veranlassen. Diese wird voraussichtlich gegen Ende 2008 abgeschlossen sein. proFonds wird das weitere Geschehen verfolgen und darüber informieren.
Der ausführliche Bericht des Bundesrates wurde publiziert und kann gelesen werden.

Liechtensteiner Steuer- und Stiftungsaffäre - Hat diese auf den Schweizer Stiftungsbereich Auswirkungen? Nein, denn die Stiftungsstrukturen in der Schweiz und in Liechtenstein unterscheiden sich grundsätzlich.
Von den rund 12'000 Schweizer Stiftungen sind die allermeisten gemeinnütziger Art. Diese klassischen Stiftungen sind in Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Kinder- und Jugendbetreuung engagiert. Stiftungen müssen in der Schweiz im Handelsregister eingetragen sein. Sie stehen unter staatlicher Aufsicht. In der Schweiz können Stiftungen nicht einfach aufgehoben werden, und das Geld daraus kann nicht abgezogen werden. Nur wenn der Stiftungszweck nicht mehr erreichbar ist, werden Stiftungen von der Aufsichtsbehörde aufgehoben. In der Schweiz sind Stiftungen wirklich Stiftungen! Die Revision des Stiftunsrechts 2006 hat dies eindrücklich bestätigt.
Auch Familienstiftungen sind in der Schweiz anders als in Liechtenstein. In der Schweiz sind sie nur zulässig, um Familienangehörige in Notlagen oder in Ausbildung zu unterstützen, oder beim Aufbau einer Existenz (familiär oder beruflich) zu helfen. Solche Familienstiftungen sind in der Schweiz nicht steuerbefreit und werden von der kantonalen Steuerbehörde kontrolliert.
«Stiftungen sind nicht Stiftungen» Artikel in der Basler Zeitung vom 21.02.2008

Auszeichnung für proFonds
proFonds ist von der Elite Report Edition der deutschen Zeitung DIE WELT mit einer Auszeichnung gewürdigt worden. Der Spezialreport "Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum" nimmt proFonds mit dem Prädikat "summa cum laude" in seine "Pyramide der Ausgezeichneten" auf. In der Urkunde wird ausgeführt, proFonds habe die Report-Jury "mit den besten Ergebnissen überzeugt".
Der Spezialreport "Elite der Stiftungsexperten" enthält Übersichten über die Stiftungsstandorte Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein, verschiedene Fachartikel über Wesen, Errichtung und Führung einer Stiftung, die Verwaltung von Stiftungsvermögen und über weitere stiftungsspezifische Aspekte. Vor allem wurde auch eine Reihe von Stiftungsdienstleistern im deutschsprachigen Raum vorgestellt.
Siehe auch Auszeichnungsurkunde für proFonds

Good Governance - ein Thema auch für Stiftungen und NPO
Good Governance gewinnt für gemeinnützige bzw. für Nonprofit-Organisationen (NPO) zunehmend an Bedeutung. Entsprechend haben Fachverbände zwei Codes zu dieser Thematik ausgearbeitet: den Swiss NPO-Code und den Swiss Foundation Code.
Swiss NPO-Code
Trägerschaft des kürzlich erschienenen Swiss NPO-Codes ist die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten grosser Hilfswerke. proFonds und ZEWO waren mit Expertenstatus massgeblich an der Erarbeitung dieses Codes beteiligt. Der Swiss NPO-Code richtet sich an die grösseren und grossen Hilfswerke und sozialdienstleistenden Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die öffentlich Spenden sammeln. Der Code ist für die NPO, die ihn unterzeichnen, verbindlich. Er legt die Grundsätze für eine verantwortungsvolle, transparente und zeitgemässe Good Governance im Nonprofit-Bereich fest. Im Zentrum stehen Organisation, Arbeitsweise und allfällige Entschädigung des obersten Leitungsorgans, Gewaltenteilung, Transparenz und Kommunikation. Der Swiss NPO-Code ist einsehbar unter www.swiss-npocode.ch.
Swiss Foundation Code
Der von SwissFoundations erarbeitete Swiss Foundation Code ist im Herbst 2005 erschienen (Verlag Helbing & Lichtenhahn, Basel, ISBN 3-7190-2393-1; vgl. dnb.ddb.de). Dieser Code enthält Empfehlungen zur Gründung und Führung von Förderstiftungen und wendet sich somit an Stiftungen, die keine öffentlichen Spendensammlungen durchführen. Die zentralen Grundsätze des Swiss Foundation Code sind eine wirksame Umsetzung des Stiftungszwecks, Checks and Balances und Transparenz.
Weitere Infos dazu im Artikel "Schweizer Codes für Stiftungen" in StiftungsWelt 03-2006
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