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Aktuell

In eigener Sache
Generalversammlung 2012
Die ordentliche Vereinsversammlung 2012 von proFonds findet am 9. Mai 2012 im Prime Tower in Zürich, im höchsten Gebäude der Schweiz statt. Der Vizepräsident von proFonds, Dr. Harold Grüninger, gewährt uns freundlicherweise Gastrecht in seinen Büroräumlichkeiten im Prime Tower.
proFonds-Info erscheint neu vierteljährlich
Um seine Mitglieder noch umfassender und zeitnaher zu informieren, versendet proFonds seinen Newsletter nun viermal jährlich. Die Verbreitung findet neu in rein elektronischer Form statt. So haben es der Vorstand und die Geschäftsleitung in ihrer Sitzung vom 18. Mai 2011 in Basel beschlossen. Dieses Vorgehen erlaubt es unserem Dachverband, effizient zu kommunizieren und gleichzeitig Kosten zu sparen. Elektronische Newsletters haben zudem den Vorteil, dass sie sich einfach mit Links auf weiterführende Seiten versehen lassen.
Haben Sie auch eine interessante Mitteilung oder eine Neuigkeit aus Ihrer Stiftung bzw. Ihrem Verein, von der Sie denken, sie könnte den anderen Mitgliedern von proFonds nützlich sein? Die Geschäftsstelle lädt Sie herzlich dazu ein, diese zu melden.
Nur so ist gewährleistet, dass Sie auch in Zukunft immer über das Geschehen in der Welt der Schweizer Stiftungen und der Gemeinnützigkeit auf dem Laufenden sind.
Falls Sie mit Ihrer Stiftung oder Ihrem Verein noch nicht Mitglied von proFonds sind, aber gerne Näheres über den Dachverband erfahren möchten, so haben Sie nun die Möglichkeit, den Newsletter als kostenloses Probeabo zu erhalten. Auf diese Weise können Sie sich selbst überzeugen von den Vorteilen, die Ihnen eine Mitgliedschaft bietet.
Kontakt: info@profonds.org.

Antenne romande
proFonds baut seine Stellung in der Romandie weiter aus. Er trägt damit der beachtlichen Zahl an neu gegründeten Westschweizer Stiftungen in den letzten Jahren Rechnung. Zurzeit befindet sich die sogenannte Antenne romande im Aufbau. Sie soll Kontaktstelle für interessierte Stiftungen und Vereine in der Romandie sein.
Die Federführung für dieses Projekt übernimmt Jean-Charles Roguet, neugewähltes Vorstandsmitglied von proFonds. Roguet ist als Rechtsanwalt in Genf tätig und verfügt über ein breites Kontaktnetz im Stiftungsbereich.
Laut neueren Erhebungen verzeichnet der Kanton Genf für die letzten zehn Jahre mit 182.7% Wachstum schweizweit die höchste Zuwachsrate von Stiftungen.
Dass der Kanton im Jahre 2009 den Steuerabzug von 5% auf 20% erhöht und sich somit dem Grossteil der Kantone angeschlossen hat, mag ein wichtiger Faktor für diesen Boom gewesen sein. Eine weitere bedeutende Rolle spielt sicherlich die internationale Positionierung Genfs. Ende 2010 standen 49.4% der Genfer Stiftungen unter eidgenössischer Aufsicht, verfolgten also einen nationalen oder internationale Zweck. Zum Vergleich: Im Jahre 2000 war dies erst bei 27% aller gemeinnützigen Stiftungen im Kanton Genf der Fall.

Neues Vorstandsmitglied
An der Vereinsversammlung vom 18. Mai 2011 haben die Mitglieder von proFonds Maître Jean-Charles Roguet neu in den Vorstand gewählt. Roguet folgt auf Rosemarie Simmen, die nach zwölf Jahren engagierter Mitarbeit aus dem Vorstand zurückgetreten ist.
Rechtsanwalt Roguet ist Partner der Kanzlei Lachenal & Le Fort in Genf. Er ist spezialisiert auf Wirtschafts- und Unternehmensrecht, befasst sich aber auch intensiv mit Stiftungen sowie mit Kunst und Kultur.
Roguet vertritt als Vorstandsmitglied die französischsprachige Schweiz. Seine gegenwärtige Aufgabe ist es, die Antenne romande unseres Dachverbands aufzubauen. Dabei profitiert er von seiner breiten Vernetzung in der Westschweiz.

Rücktritt von Rosmarie Simmen aus dem Vorstand
Nach über zwölfjähriger Tätigkeit ist Rosmarie Simmen anlässlich der Vereinsversammlung vom 18. Mai 2011 aus dem Vorstand von proFonds zurückgetreten.
Die ausgebildete Apothekerin Simmen vertrat zwischen 1987 und 1999 die CVP des Kantons Solothurn im Ständerat. Zwischen 1990 und 1997 amtete sie als Präsidentin der Kulturstiftung Pro Helvetia und zwischen 1999 und 2001 präsidierte sie die Eidgenössische Ausländerkommission.
Diesen enormem Erfahrungsschatz und ihr grosses Kontaktnetz hat Simmen in ihre Vorstandsarbeit bei proFonds eingebracht. Insbesondere bei Anliegen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer hat sie dem Dachverband manche Türe geöffnet und bedeutende Erfolge erzielt.
Vorstand und Mitglieder danken Rosmarie Simmen herzlich für ihr ausserordentliches Engagement und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg und alles Gute.

proFonds feiert ein rundes Jubliläum: 20 Jahre für die Gemeinnützigkeit
Nach einer ersten Tagung im Herbst 1989 wurde proFonds ein Jahr später unter seinem damaligen Namen Arbeitsgemeinschaft für gemeinnützige Stiftungen AGES gegründet. 20 Jahre später kann proFonds, der einzige schweizerische Dachverband von Stiftungen (und gemeinnützigen Vereinen) aller Tätigkeits- und Finanzierungsformen, auf eine intensive und erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken. proFonds hat sich als vielseitiger Dienstleister und engagierter Interessenvertreter etabliert. Seine Arbeit ist nötiger denn je, denn auch in Zukunft wird viel für den Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsstandort Schweiz zu tun sein.
Weitere Informationen im Artikel zum Jubiläum in Stiftung&Sponsoring 5/2009 und Jubiläumsstiftungstag 2009 in Luzern

Ehrung für proFonds: Erneute Aufnahme in die Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum
proFonds ist im Spezialreport Die Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum aufgrund einer von der Elite Report Edition durchgeführten Umfrage bei Fachleuten im Stiftungsbereich wiederum in die Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum aufgenommen worden. Der Spezialreport führt aus, dass Dr. Christoph Degen, Geschäftsführer von proFonds, einer der wohl profiliertesten Stiftungsexperten der Schweiz ist, der aber auch die deutschen Rechts- und Steuerspezialitäten genau kennt. Dr. Degen hat im Rahmen eines feierlichen Treffens der Elite der Stiftungsexperten am 2. Juli 2009 in München die Urkunde und eine "goldene Pyramide" als Auszeichnung entgegengenommen.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2009
Foto Preisverleihung vom 2. Juli 2009 in München
Urkunde über die Elite der Stiftungsexperten

Wissenschaftliche Auszeichnung
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verlieh dem juristischen Mitarbeiter von proFonds, Roman Baumann Lorant, am 8. April 2009 für seine stiftungsrechtliche Dissertation den Issekutz Preis für hervorragende Leistungen im Bereich des Wirtschaftsrechts. Herr Baumann ist seit 2005 bei proFonds im Bereich Recht und Steuern tätig. proFonds freut sich sehr über diesen wissenschaftlichen Erfolg seines juristischen Mitarbeiters und gratuliert ihm dazu herzlich.
Das Dissertation mit dem Titel Der Stiftungsrat, Das oberste Organ gewöhnlicher Stiftungen ist im Verlag Schulthess, Zürich, erschienen und kann dort bestellt werden.
Flyer Schulthess
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Interessenwahrung
Sachspendenabzug
Soeben ist in der Ausgabe 12/2011 des Magazins "Der Schweizer Treuhänder" der Artikel "Steuerlicher Abzug von Naturalspenden. Offene Fragen und Hinweise zur Abzugsfähigkeit" erschienen. Die drei Autoren Prof. Dr. Daniel Zöbeli, Leiter am Institut für Management & Innovation (IMI) der Fernfachhochschule Schweiz, sowie Dr. Christoph Degen und Dr. Roman Baumann Lorant von proFonds, leisten damit einen Beitrag zur Klärung der Sachlage.
Seit dem 1. Januar 2006 können die Spender und Stifter auch Sach- bzw. Naturalspenden von den Steuern abziehen. Diese wichtige Neuerung und ihre Tragweite ist bisher jedoch noch wenig bekannt; es gibt auch weder eine Verordnung noch ein Kreisschreiben dazu. Nun bringen die Autoren Licht ins Dunkel und umreissen die Konturen der Sachspendenabzüge. Gleichzeitig rufen sie die Steuerverwaltungen zu einer liberalen Handhabung auf.
Der Artikel ist auf der Website von proFonds als Download verfügbar.

Spendenabzug für Stiftungsprojekte im Ausland
Wie ein kürzliches Beispiel aus dem Kanton Genf zeigt, gibt es immer wieder Probleme mit dem Steuerabzug für Projekte von Schweizer Stiftungen im Ausland. proFonds erinnert erneut daran, dass die Steuerbefreiung einer gemeinnützigen Organisation und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden keine Tätigkeit in der Schweiz voraussetzen. Sind die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, können auch in der Schweiz domizilierte gemeinnützige Organisationen mit Auslandtätigkeiten von den direkten Steuern befreit werden. Ebenso sind Spenden an solche Organisationen abzugsfähig. Allerdings hat die betreffende Organisation auf Verlangen der Steuerverwaltung die gemeinnützige Verwendung der gespendeten Mittel im Ausland nachzuweisen. Wir verweisen auf das im Dialog zwischen der Eidgenössischen Steuerverwaltung und proFonds erarbeitete Kreisschreiben Nr. 12 vom 8. Juli 1994 über die Steuerbefreiung juristischer Personen mit gemeinnützigem Zweck (Ziff. II. 3.a).

Revisionsrecht: Parlament erhöht die Schwellenwerte für die or-dentliche Revision
In der Sommersession 2011 haben die Eidgenössischen Räte eine Änderung im Revisionsrecht beschlossen, wonach die Schwellenwerte für die Durchführung einer ordentlichen Revision erhöht werden. Diese Anpassung des Revisionsrechts betrifft auch Stiftungen.
Neu müssen Stiftungen ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen, wenn zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden: CHF 20 Mio. Bilanzsumme (bisher CHF 10 Mio.), CHF 40 Mio. Umsatzerlös (bisher CHF 20 Mio.) und 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt (bisher 50). Alle übrigen Stiftungen unterliegen wie bisher der eingeschränkten Revision, sofern die Stiftung nicht von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit ist. Die eingeschränkte Revision unterliegt deutlich weniger hohen Anforderungen als die ordentliche Revision und ist dementsprechend kostengünstiger.
Die Erhöhung der Schwellenwerte ist erfreulich und wird zu erheblichen Entlastungen für grosse Stiftungen führen. Die Referendumsfrist für diese Gesetzesänderung ist am 6. Oktober 2011 unbenützt abgelaufen. Das Inkrafttreten erfolgt per 1. Januar 2012.

Jede Stiftung erhält eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)
Am 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer in Kraft getreten. Damit erhält jedes "Unternehmen" im Sinn dieses Gesetzes, d.h. auch jede Stiftung, eine eindeutige und übergreifende Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Die UID bezweckt, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung einfacher und effizienter zu gestalten. Die heutige Vielzahl von Identifikationsnummern (z.B. die Handelsregister- oder die MWST-Nummer) wird sukzessive reduziert und durch die neue UID ersetzt. Jede UID besteht aus der Landeskennzeichnung CHE und weiteren neun zufällig zugeteilten Ziffern (z.B. CHE-999.999.999). Die Nummer kann eine Ergänzung erhalten, insbesondere "HR", wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, oder "MWST", wenn es MWST-pflichtig ist.
Wie erfahren Sie die UID Ihrer Stiftung? Das UID-Register ist öffentlich und kann unter www.uid.admin.ch eingesehen werden.

Spendenabzüge in den einzelnen Kantone: proFonds postuliert einen Spendenabzug von 20% als gesamtschweizerischen Mindeststandard
Die Regelung der Spendenabzüge in den Kantonen hat sich seit dem Inkrafttreten der erhöhten Spendenabzüge bei der direkten Bundessteuer (1. Januar 2006) erfreulich entwickelt. Heute verfügt das Gros der Kantone über einen Spendenabzug von 20% (BL 100%).
Damit sind es nur noch ganz wenige Kantone, die lediglich einen Spendenabzug von 10% (AR, JU, TI) bzw. 5% (NE) kennen. Es ist überfällig, dass auch diese Kantone den Spendenabzug auf 20% erhöhen. Nach der konstanten Auffassung von proFonds muss ein Spendenabzug von 20% den gesamtschweizerischen Mindeststandard darstellen.
Übersicht der Spendenabzüge in den einzelnen Kantonen.

Revision des Stiftungsaufsichtsrechts: proFonds warnt vor einer kostspieligen Aufblähung des Aufsichtssystems
Am 23. Dezember 2010 veröffentlichte der Bundesrat einen Grundlagenbericht zur künftigen Ausgestaltung der Stiftungsaufsicht. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll prüfen, ob der für die Stiftungsaufsicht grundlegende Art. 84 Abs. 2 ZGB auf Gesetzesstufe konkretisiert werden soll.
Im Bericht wird vorgeschlagen, die für die Stiftungsaufsicht massgebenden Prüfkriterien sowie die Berichterstattung der Stiftungsorgane auf Gesetzesstufe zu präzisieren. Allenfalls sei auch zu prüfen, ob Stiftungen, die öffentlich zu Spenden aufrufen, strengeren Anforderungen unterstehen sollen. Schliesslich regt das EJPD dazu an, zu überdenken, ob nicht ein Oberaufsichtsmodell sinnvoller wäre, bei welchem die Aufsicht vollständig auf die kantonalen Aufsichten übertragen würde. Damit würde die bisherige Direktaufsicht durch die Eidgenössische Stiftungsaufsicht beseitigt. Dringenden Handlungsbedarf sieht das EJPD nicht und schlägt daher vor, die geforderten Grundlagen im Rahmen der Umsetzung der Motion Luginbühl zu schaffen.
Die erwähnten Auffassungen im Grundlagenbericht des EJPD werden von proFonds keineswegs geteilt. Wir sehen keinen Bedarf, das heutige Aufsichtssystem grundlegend umzugestalten. Das Mischsystem aus Bundesaufsicht (für national und international tätige Stiftungen) und kantonaler Aufsicht (für kantonal tätige Stiftungen) hat sich bewährt. Insbesondere warnt proFonds davor, durch neue Gesetzes- und allenfalls Verordnungsbestimmungen der Bürokratie Vorschub zu leisten und den Administrationsaufwand bei den Stiftungen zu erhöhen. Die Stiftungsaufsichtsbehörden verfügen bereits heute über ein breites und genügendes Spektrum von Möglichkeiten, gegen Stiftungen und Stiftungsorgane einzuschreiten, die sich nicht gesetzes- bzw. pflichtkonform verhalten. Dezidiert spricht sich proFonds auch gegen ein Oberaufsichtsmodell aus. Ein solches würde zu einer unnötigen und vor allem kostspieligen Aufblähung des Aufsichtssystems führen.

Reform der Mehrwertsteuer: Ständerat befürwortet Einheitssatz und Abschaffung der Steuerausnahmen entgegen dem Nationalrat
Am 1. Januar 2010 wurden mit dem Teil A der MWST-Reform wesentliche Verbesserungen eingeführt. proFonds sagte stets ja zu diesem Teil A und ist klar der Meinung, dass sich diese Verbesserungen im totalrevidierten MWST-Gesetz nun in der Praxis bewähren sollen.
In der Wintersession 2010 hat der Nationalrat die Beratungen zum Teil B der Reform aufgenommen und zunächst den Einheitssatz und die Abschaffung der MWST-Ausnahmen verworfen. Dies entspricht den Postulaten von proFonds. Die Abschaffung der Ausnahmen würde zur Besteuerung von Umsätzen führen, die häufig von gemeinnützigen Organisationen erzielt werden. Daher ist der Beschluss des Nationalrats zu begrüssen. Damit ist die Gefahr aber nicht gebannt. Der Nationalrat hat nämlich beschlossen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, mit den Auftrag, ein Zweisatz-Modell mit einer Neufassung des Ausnahmenkatalogs auszuarbeiten. Bei einer Neufassung des Katalogs befürchtet proFonds ein von Partikularinteressen getriebenes Hick-Hack um die Ausnahmen. Dabei besteht ein nicht unerhebliches Risiko, dass bisherige Steuerausnahmen in bestimmten für die Gesellschaft wichtigen Bereichen auf der Strecke bleiben. Zudem würde das Zweisatz-Modell zu einer Erhöhung des reduzierten Satzes für die Güter des täglichen Bedarfs führen (z.B. Nahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen etc.).
In der Frühjahrssession 2011 hat der Ständerat Eintreten auf den Teil B der MWST-Reform beschlossen. Im Gegensatz zum Nationalrat hat er jedoch von einer Rückweisung an den Bundesrat abgesehen. Dies würde bedeuten, dass nicht ein Zweisatz-Modell mit neu gefassten Ausnahmen, sondern das Einheitssatz-Modell mit einer Abschaffung der Ausnahmen weiterverfolgt werden soll.
Mit den konträren Beschlüssen besteht zur Zeit eine tiefgreifende Differenz zwischen den beiden Eidgenössischen Räten. Die nach Auffassung von proFonds beste Lösung wäre, es mit dem bereits in Kraft getretenen Teil A der Reform bewenden zu lassen und Teil B ad acta zu legen.
proFonds wird die Reform weiterhin aufmerksam verfolgen und die Interessen der gemeinnützigen Stiftungen und Vereine wahren. Unser Ziel ist es, auch bei er MWST möglichst gute Rahmenbedingungen für den Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsstandort Schweiz zu schaffen bzw. zu erhalten.

Motion von Ständerat Luginbühl zur Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandorts Schweiz
Ständerat Werner Luginbühl (BDP, Bern) reichte am 20. März 2009 eine Motion zur Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandorts Schweiz ein. Die Motion bezweckt im Wesentlichen ein Dreifaches:
- weitere Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen in der Schweiz
- Reaktion der Schweiz auf die europäischen Entwicklungen im Bereich des Stiftungsrechts
- Prüfung von Massnahmen gegen (grundlos) inaktive Stiftungen.
Die Motion wurde von beiden Räten, zuletzt vom Ständerat am 1. März 2010, in einer teilweise abgeänderten Fassung angenommen. Seither liegt es am zuständigen Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement, die Arbeiten zur Umsetzung der Motion an Hand zu nehmen bzw. voranzutreiben.
proFonds begrüsst und unterstützt das Hauptziel der Motion, den Stiftungsstandort Schweiz noch attraktiver zu machen, und hat aus diesem Grund im September 2009 einen Katalog möglicher Massnahmen für die konkrete Umsetzung der Motion ausgearbeitet. Das Ziel der Massnahmen besteht in der weiteren Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz. Von zentraler Bedeutung und im Vordergrund stehen dabei die Massnahmen zur weiteren Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen. proFonds sieht jedoch - wie schon bei der parlamentarischen Initiative Schiesser im Jahr 2004 - keinen Anlass für eine Totalrevision des Stiftungsrechts im Zivilgesetzbuch. Allenfalls sind einzelne gezielte Massnahmen in diesem Bereich denkbar und zu prüfen.

Neues Buchführungs- und Rechnungslegungsrechts: Differenzbereinigung in den Räten; Zeitpunkt des Inkrafttretens noch offen
Der Nationalrat hat in der Wintersession 2010 die Beratungen zum neuen Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht abgeschlossen. Die von proFonds bereits in früheren Stadien der Revision erzielten wichtigen Erleichterungen für Stiftungen und Vereine wurden vom Nationalrat übernommen. Diese sind:
- Die neuen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften von Art. 957 ff. des Entwurfs zum revidierten Obligationenrecht (E-OR) werden für Stiftungen und Vereine bloss sinngemäss gelten. Damit kann den spezifischen Eigenheiten der Stiftungen und Vereine Rechnung getragen und in sachlich begründeten Fällen vom strikten Gesetzeswortlaut abgewichen werden.
- Kleine Stiftungen, die nach Art. 83b Abs. 2 ZGB von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind, sollen nur Buch über ihre Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage führen müssen. Es wäre sachlich nicht zu begründen, wenn eine von der Revisionsstellenpflicht befreite Stiftung den strengen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften der Art. 957 ff. E-OR unterläge.
Die Vorlage befindet sich derzeit in der Differenzbereinigung. proFonds wird den Abschluss der Beratungen aufmerksam verfolgen und darüber berichten. Noch offen ist nach wie vor der Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Rechts.

Neue Verwaltungsweisungen zur Mehrwertsteuer; proFonds beteiligte sich an der Vernehmlassung und setzt eine Arbeitsgruppe Mehr-wertsteuer ein
Ende April 2010 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung die MWST-Info Nr. 5 zum Thema "Subventionen und Spenden". Sie befasst sich mit allgemeinen Informationen zu Subventionen und Spenden. Diese lösen aufgrund des fehlenden Leistungsaustauschs keine Mehrwertsteuerfolgen aus. Namentlich grenzt die MWST-Info Nr. 5 Spenden und Subventionen gegenüber mehrwertsteuerpflichtigen Leistungsverhältnissen, insbesondere Sponsoringleistungen ab. proFonds erhielt im Februar 2010 - allerdings nur für wenige Tage - exklusiv die Möglichkeit, zum Entwurf des MWST-Info Nr. 5 Stellung zu nehmen. Entgegen den Vorschlägen von proFonds enthält die MWST-Info Nr. 5 heikle Punkte. proFonds wird weiterhin den Dialog mit der Eidg. Steuerverwaltung suchen und sich für Verbesserungen einsetzen.
Im Mai 2010 wurde proFonds erneut als einziger Verband im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsbereich von der Eidg. Steuerverwaltung eingeladen, eine Vernehmlassung zum Entwurf des überarbeiteten Branchen-Infos Nr. 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen einzureichen. Einzelne von der Branchen-Info Nr. 22 besonders betroffene Mitglieder von proFonds nahmen intern Stellung zum Entwurf. Am 7. Juni 2010 reichte proFonds schliesslich die Vernehmlassung bei der Eidg. Steuerverwaltung ein. proFonds wird prüfen, ob seine Vorschläge in die definitive Fassung der Branchen-Info Nr. 22 Eingang fanden, und je nach Ergebnis entsprechend handeln.
proFonds setzt eine Arbeitsgruppe Mehrwertsteuer aus dem Kreis seiner Mitglieder ein. Ziel ist es, mögliche negative Folgen der neuen Verwaltungsweisungen auszuloten und bei Bedarf geeignete Massnahmen zu ergreifen. Weiter befasst sich die Arbeitsgruppe mit dem zweiten Teil der Mehrwertsteuerrevision (sogenannter Teil B), der einen Einheitssteuersatz und die weitgehende Abschaffung der Steuerausnahmen vorsieht. Noch im Verlaufe des Sommers ist mit einer Botschaft des Bundesrats und einem zusätzlichen Bericht zu rechnen. proFonds lehnt den Teil B weiterhin als Übergang zu einer rein technokratischen Mehrwertsteuer zulasten des Gemeinwohls ab.

Motion Luginbühl zur Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz: Eidgenössische Räte beschliessen Annahme der Motion
Am 20. März 2009 reichte Ständerat Werner Luginbühl (BDP, Bern) eine Motion zur "Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz" ein. Dem Titel entsprechend zielt die Motion darauf ab, die Attraktivität der Schweiz als Sitzland gemeinnütziger Stiftungen zu erhalten und weiter auszubauen. Im Vordergrund steht dabei eine weitere Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen (und andere gemeinnützige Organisationen). Ausserdem sollen relevante Entwicklungen im Stiftungsbereich des europäischen Auslands verfolgt werden. Der Ständerat stimmte der Motion bereits im Sommer 2009 zu. Der Nationalrat beschloss im Dezember 2009 die Annahme der Motion, änderte diese jedoch in zwei Punkten. Gleichzeitig hatte der Nationalrat eine Motion seiner Wirtschafts- und Abgabenkommission gutgeheissen, die verlangt, dass der Bundesrat die statistischen Grundlagen im Stiftungswesen verbessert, namentlich ein elektronisches Register aller gemeinnütziger Stiftungen in der Schweiz erstellen lässt. Der Ständerat hat nun am 1. März 2010 die geänderte Motion Luginbühl angenommen, die Kommissionsmotion jedoch abgelehnt.
proFonds begrüsst und unterstützt das Ziel der Motion, den Stiftungsstandort Schweiz noch attraktiver zu machen. Dieses Ziel stimmt mit den Bestrebungen unseres Dachverbands überein. proFonds hat daher zusammen mit dem Verbandsmanagement-Institut (VMI) der Universität Freiburg/CH einen Grundlagenbericht zur Motion Luginbühl verfasst. proFonds freut sich über die Annahme der Motion in beiden Räten, beglückwünscht den Motionär dazu und ist weiterhin bestrebt, zusammen mit anderen interessierten Kreisen, einen substantiellen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Motion zu leisten. Dazu hat proFonds zunächst einen Katalog mit zahlreichen Vorschlägen für mögliche Massnahmen zur Verbesserung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Motion ausgearbeitet.
Für weitere Informationen und auch den Text der Motion verweisen wir gerne auf diesen Grundlagenbericht zur Motion Luginbühl.

Erfolgreiche Kampagne von proFonds zur Reform der Mehrwertsteuer: Unsere Postulate wurden berücksichtigt
Im Frühjahr 2009 haben die Eidgenössischen Räte den Teil A der MWST-Reform, das heisst die Totalrevision des MWST-Gesetzes verabschiedet. proFonds hatte diese Totalrevision stets befürwortet, allerdings einige Änderungen bzw. Ergänzungen postuliert. Unsere Anliegen wurden - von einer Ausnahme abgesehen - erfüllt. Das neue MWST-Gesetz tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Die Mitglieder von proFonds werden über die Einzelheiten noch informiert.
proFonds postulierte und erreichte:
- die ausdrückliche Erwähnung der Subventionen und Spenden als Nicht-Entgelte (die vom Bundesrat erwogene Besteuerung von Spenden und Subventionen konnte somit definitiv abgewendet werden)
- die unveränderte Übernahme des bisherigen Katalogs der MWST-Ausnahmen
- die Beibehaltung der erhöhten Mindestumsatzgrenze von CHF 150'000 für gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich geführte Vereine
- die Abschaffung der Vorsteuerkürzungen beim Erhalt von Spenden (nicht beseitigt wurden hingegen die Vorsteuerkürzungen beim Empfang von Subventionen)
- die sachgerechte Unterscheidung zwischen steuerfreien Spenden und steuerbarem Sponsoring im Gesetz, d.h. der Regelungsinhalt des bisherigen, von proFonds eingebrachten Artikels 33a MWSTG bleibt erhalten.
proFonds sagt weiterhin NEIN zum Teil B der MWST-Reform. Teil B, der einen Einheitssteuersatz einführen und die allermeisten MWST-Ausnahmen abschaffen will, ist nicht mehrheitsfähig. Er führt zu einer rein technokratischen MWST auf dem Buckel der Gemeinnützigkeit. Unzählige gemeinnützige Organisationen würden wegen der Abschaffung der Ausnahmen neu steuerpflichtig. Teil B der Reform ist aufzuschieben, bis sich Teil A, das heisst das totalrevidierte MWST-Gesetz bewährt hat. Sollte Teil B trotzdem kommen, postuliert proFonds eine Mindestumsatzgrenze von nicht unter CHF 500'000 für gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich geführte Vereine.
Weitere detaillierte Ausführungen zu der MWST-Reform finden Sie unter
Downloads und Medienmitteilungen, sowie Parlament Themendossier

Revision des Rechnungslegungsrechts
proFonds hat an der Vernehmlassung zur Revision des Rechnungslegungsrechts teilgenommen und sich mit Nachdruck gegen eine Gleichbehandlung von gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen mit Handelsgesellschaften gewehrt. Im Februar 2007 wurden die Ergebnisse der Vernehmlassung veröffentlicht und seit 21. Dezember 2007 liegt nun die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts vor.
proFonds nimmt mit grosser Freude und Genugtuung zur Kenntnis, dass der Bundesrat in folgenden Punkten seine zentralen Anliegen berücksichtigt hat:
Zwar wird am rechtsformneutralen Konzept festgehalten. Jedoch ermöglicht eine etwas abgeschwächte Form, dass den spezifischen Eigenheiten von Stiftungen und Vereinen Rechnung getragen wird, so dass in sachlich begründeten Fällen genügend Spielraum vorhanden ist, um die neuen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften flexibel und vernünftig anzuwenden.
Weiter werden die mittleren und kleinen Stiftungen und Vereine von der Konzernrechnungspflicht befreit.
proFonds wird das Reformvorhaben weiterhin aufmerksam verfolgen und darüber informieren. proFonds wird weiterhin dafür kämpfen, dass das zukünftige Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht auch für ehrenamtliche Milizführungsorgane noch zu bewältigen sein wird.
Weitere Details dazu:
proFonds Argumentation an die Rechtskommission des Ständerats (RK-SR) vom 18.08.2008
Stellungnahme von proFonds zur Revision des Rechnungslegungsrechts
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Informationsaustausch
Studie zur Honorierung von Stiftungsräten
Das Verbandsmanagement Institut (VMI) der Universität Freiburg führte mit Unterstützung von proFonds und SwissFoundations die nationale Studie zur Honorierung von Stiftungsräten in gemeinnützigen Stiftungen der Schweiz durch.
Stiftungen sind auf kompetente Stiftungsräte angewiesen. Jedoch ist es nicht immer einfach, qualifizierte Leute für dieses oberste Leitungsgremium zu finden. Entsprechend haben verschiedene Stiftungen begonnen, finanzielle Anreize für Stiftungsräte zu bieten.
Die Resultate der Studie zeigen auf, dass eine Honorierung von Stiftungsräten heute einer weit verbreiteten Praxis entspricht. Eine Mehrheit der Stiftungen zahlt Vergütungen an ihre Stiftungsräte. Aber es kommt auch klar zum Ausdruck, dass es sich dabei um moderate Honorare handelt, die deutlich unter marktüblichen Ansätzen für vergleichbare Managementleistungen liegen. Allerdings verzichten nach wie vor 40% der Stiftungen auf jegliche Form der Entschädigung. Nachholbedarf besteht im Bereich der Formalisierung und der Transparenz, denn viele Stiftungen verfügen über keine reglementarischen Bestimmungen. Dies wäre aber die Grundlage für eine fundierte und nachvollziehbare Honorierungspolitik.
Mit der Studie in Form einer Situationsanalyse ist es sicher gelungen, ein Gebiet des noch immer weitgehend unerforschten Stiftungsbereichs näher zu beleuchten.
Die Studie wurde am 8. April in Zürich den Mitgliedern von proFonds und SwissFoundations sowie den Medien präsentiert Medienmitteilung.
Die ausführliche Studie kann direkt beim VMI bezogen werden.
«Stiftungsräte - Altruisten oder Abzocker?» – Artikel in der Basler Zeitung vom 14.04.2008

Good Governance - ein Thema auch für Stiftungen und NPO
Good Governance gewinnt für gemeinnützige bzw. für Nonprofit-Organisationen (NPO) zunehmend an Bedeutung. Entsprechend haben Fachverbände zwei Codes zu dieser Thematik ausgearbeitet: den Swiss NPO-Code und den Swiss Foundation Code.
Swiss NPO-Code
Trägerschaft des kürzlich erschienenen Swiss NPO-Codes ist die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten grosser Hilfswerke. proFonds und ZEWO waren mit Expertenstatus massgeblich an der Erarbeitung dieses Codes beteiligt. Der Swiss NPO-Code richtet sich an die grösseren und grossen Hilfswerke und sozialdienstleistenden Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die öffentlich Spenden sammeln. Der Code ist für die NPO, die ihn unterzeichnen, verbindlich. Er legt die Grundsätze für eine verantwortungsvolle, transparente und zeitgemässe Good Governance im Nonprofit-Bereich fest. Im Zentrum stehen Organisation, Arbeitsweise und allfällige Entschädigung des obersten Leitungsorgans, Gewaltenteilung, Transparenz und Kommunikation. Der Swiss NPO-Code ist einsehbar unter www.swiss-npocode.ch.
Swiss Foundation Code
Der von SwissFoundations erarbeitete Swiss Foundation Code ist im Herbst 2005 erschienen (Verlag Helbing & Lichtenhahn, Basel, ISBN 3-7190-2393-1; vgl. dnb.ddb.de). Dieser Code enthält Empfehlungen zur Gründung und Führung von Förderstiftungen und wendet sich somit an Stiftungen, die keine öffentlichen Spendensammlungen durchführen. Die zentralen Grundsätze des Swiss Foundation Code sind eine wirksame Umsetzung des Stiftungszwecks, Checks and Balances und Transparenz.
Weitere Infos dazu im Artikel "Schweizer Codes für Stiftungen" in StiftungsWelt 03-2006
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