Aktuell
Neue Verwaltungsweisungen zur Mehrwertsteuer; proFonds beteiligte sich an der Vernehmlassung und setzt eine Arbeitsgruppe Mehr-wertsteuer ein
Ende April 2010 veröffentlichte die Eidgenössische Steuerverwaltung die MWST-Info Nr. 5 zum Thema "Subventionen und Spenden". Sie befasst sich mit allgemeinen Informationen zu Subventionen und Spenden. Diese lösen aufgrund des fehlenden Leistungsaustauschs keine Mehrwertsteuerfolgen aus. Namentlich grenzt die MWST-Info Nr. 5 Spenden und Subventionen gegenüber mehrwertsteuerpflichtigen Leistungsverhältnissen, insbesondere Sponsoringleistungen ab. proFonds erhielt im Februar 2010 - allerdings nur für wenige Tage - exklusiv die Möglichkeit, zum Entwurf des MWST-Info Nr. 5 Stellung zu nehmen. Entgegen den Vorschlägen von proFonds enthält die MWST-Info Nr. 5 heikle Punkte. proFonds wird weiterhin den Dialog mit der Eidg. Steuerverwaltung suchen und sich für Verbesserungen einsetzen.
Im Mai 2010 wurde proFonds erneut als einziger Verband im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsbereich von der Eidg. Steuerverwaltung eingeladen, eine Vernehmlassung zum Entwurf des überarbeiteten Branchen-Infos Nr. 22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen einzureichen. Einzelne von der Branchen-Info Nr. 22 besonders betroffene Mitglieder von proFonds nahmen intern Stellung zum Entwurf. Am 7. Juni 2010 reichte proFonds schliesslich die Vernehmlassung bei der Eidg. Steuerverwaltung ein. proFonds wird prüfen, ob seine Vorschläge in die definitive Fassung der Branchen-Info Nr. 22 Eingang fanden, und je nach Ergebnis entsprechend handeln.
proFonds setzt eine Arbeitsgruppe Mehrwertsteuer aus dem Kreis seiner Mitglieder ein. Ziel ist es, mögliche negative Folgen der neuen Verwaltungsweisungen auszuloten und bei Bedarf geeignete Massnahmen zu ergreifen. Weiter befasst sich die Arbeitsgruppe mit dem zweiten Teil der Mehrwertsteuerrevision (sogenannter Teil B), der einen Einheitssteuersatz und die weitgehende Abschaffung der Steuerausnahmen vorsieht. Noch im Verlaufe des Sommers ist mit einer Botschaft des Bundesrats und einem zusätzlichen Bericht zu rechnen. proFonds lehnt den Teil B weiterhin als Übergang zu einer rein technokratischen Mehrwertsteuer zulasten des Gemeinwohls ab.

Motion Luginbühl zur Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz: Eidgenössische Räte beschliessen Annahme der Motion
Am 20. März 2009 reichte Ständerat Werner Luginbühl (BDP, Bern) eine Motion zur "Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz" ein. Dem Titel entsprechend zielt die Motion darauf ab, die Attraktivität der Schweiz als Sitzland gemeinnütziger Stiftungen zu erhalten und weiter auszubauen. Im Vordergrund steht dabei eine weitere Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen (und andere gemeinnützige Organisationen). Ausserdem sollen relevante Entwicklungen im Stiftungsbereich des europäischen Auslands verfolgt werden. Der Ständerat stimmte der Motion bereits im Sommer 2009 zu. Der Nationalrat beschloss im Dezember 2009 die Annahme der Motion, änderte diese jedoch in zwei Punkten. Gleichzeitig hatte der Nationalrat eine Motion seiner Wirtschafts- und Abgabenkommission gutgeheissen, die verlangt, dass der Bundesrat die statistischen Grundlagen im Stiftungswesen verbessert, namentlich ein elektronisches Register aller gemeinnütziger Stiftungen in der Schweiz erstellen lässt. Der Ständerat hat nun am 1. März 2010 die geänderte Motion Luginbühl angenommen, die Kommissionsmotion jedoch abgelehnt.
proFonds begrüsst und unterstützt das Ziel der Motion, den Stiftungsstandort Schweiz noch attraktiver zu machen. Dieses Ziel stimmt mit den Bestrebungen unseres Dachverbands überein. proFonds hat daher zusammen mit dem Verbandsmanagement-Institut (VMI) der Universität Freiburg/CH einen Grundlagenbericht zur Motion Luginbühl verfasst. proFonds freut sich über die Annahme der Motion in beiden Räten, beglückwünscht den Motionär dazu und ist weiterhin bestrebt, zusammen mit anderen interessierten Kreisen, einen substantiellen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Motion zu leisten. Dazu hat proFonds zunächst einen Katalog mit zahlreichen Vorschlägen für mögliche Massnahmen zur Verbesserung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Motion ausgearbeitet.
Für weitere Informationen und auch den Text der Motion verweisen wir gerne auf diesen Grundlagenbericht zur Motion Luginbühl.

proFonds feiert ein rundes Jubliläum: 20 Jahre für die Gemeinnützigkeit
Nach einer ersten Tagung im Herbst 1989 wurde proFonds ein Jahr später unter seinem damaligen Namen Arbeitsgemeinschaft für gemeinnützige Stiftungen AGES gegründet. 20 Jahre später kann proFonds, der einzige schweizerische Dachverband von Stiftungen (und gemeinnützigen Vereinen) aller Tätigkeits- und Finanzierungsformen, auf eine intensive und erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken. proFonds hat sich als vielseitiger Dienstleister und engagierter Interessenvertreter etabliert. Seine Arbeit ist nötiger denn je, denn auch in Zukunft wird viel für den Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsstandort Schweiz zu tun sein.
Weitere Informationen im Artikel zum Jubiläum in Stiftung&Sponsoring 5/2009 und Jubiläumsstiftungstag 2009 in Luzern

Ehrung für proFonds: Erneute Aufnahme in die Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum
proFonds ist im Spezialreport Die Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum aufgrund einer von der Elite Report Edition durchgeführten Umfrage bei Fachleuten im Stiftungsbereich wiederum in die Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum aufgenommen worden. Der Spezialreport führt aus, dass Dr. Christoph Degen, Geschäftsführer von proFonds, einer der wohl profiliertesten Stiftungsexperten der Schweiz ist, der aber auch die deutschen Rechts- und Steuerspezialitäten genau kennt. Dr. Degen hat im Rahmen eines feierlichen Treffens der Elite der Stiftungsexperten am 2. Juli 2009 in München die Urkunde und eine "goldene Pyramide" als Auszeichnung entgegengenommen.
Medienmitteilung vom 2. Juli 2009
Foto Preisverleihung vom 2. Juli 2009 in München
Urkunde über die Elite der Stiftungsexperten

Wissenschaftliche Auszeichnung
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verlieh dem juristischen Mitarbeiter von proFonds, Roman Baumann Lorant, am 8. April 2009 für seine stiftungsrechtliche Dissertation den Issekutz Preis für hervorragende Leistungen im Bereich des Wirtschaftsrechts. Herr Baumann ist seit 2005 bei proFonds im Bereich Recht und Steuern tätig. proFonds freut sich sehr über diesen wissenschaftlichen Erfolg seines juristischen Mitarbeiters und gratuliert ihm dazu herzlich.
Das Dissertation mit dem Titel Der Stiftungsrat, Das oberste Organ gewöhnlicher Stiftungen ist im Verlag Schulthess, Zürich, erschienen und kann dort bestellt werden.
Flyer Schulthess

Erfolgreiche Kampagne von proFonds zur Reform der Mehrwertsteuer: Unsere Postulate wurden berücksichtigt
Im Frühjahr 2009 haben die Eidgenössischen Räte den Teil A der MWST-Reform, das heisst die Totalrevision des MWST-Gesetzes verabschiedet. proFonds hatte diese Totalrevision stets befürwortet, allerdings einige Änderungen bzw. Ergänzungen postuliert. Unsere Anliegen wurden - von einer Ausnahme abgesehen - erfüllt. Das neue MWST-Gesetz tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Die Mitglieder von proFonds werden über die Einzelheiten noch informiert.
proFonds postulierte und erreichte:
- die ausdrückliche Erwähnung der Subventionen und Spenden als Nicht-Entgelte (die vom Bundesrat erwogene Besteuerung von Spenden und Subventionen konnte somit definitiv abgewendet werden)
- die unveränderte Übernahme des bisherigen Katalogs der MWST-Ausnahmen
- die Beibehaltung der erhöhten Mindestumsatzgrenze von CHF 150'000 für gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich geführte Vereine
- die Abschaffung der Vorsteuerkürzungen beim Erhalt von Spenden (nicht beseitigt wurden hingegen die Vorsteuerkürzungen beim Empfang von Subventionen)
- die sachgerechte Unterscheidung zwischen steuerfreien Spenden und steuerbarem Sponsoring im Gesetz, d.h. der Regelungsinhalt des bisherigen, von proFonds eingebrachten Artikels 33a MWSTG bleibt erhalten.
proFonds sagt weiterhin NEIN zum Teil B der MWST-Reform. Teil B, der einen Einheitssteuersatz einführen und die allermeisten MWST-Ausnahmen abschaffen will, ist nicht mehrheitsfähig. Er führt zu einer rein technokratischen MWST auf dem Buckel der Gemeinnützigkeit. Unzählige gemeinnützige Organisationen würden wegen der Abschaffung der Ausnahmen neu steuerpflichtig. Teil B der Reform ist aufzuschieben, bis sich Teil A, das heisst das totalrevidierte MWST-Gesetz bewährt hat. Sollte Teil B trotzdem kommen, postuliert proFonds eine Mindestumsatzgrenze von nicht unter CHF 500'000 für gemeinnützige Organisationen und ehrenamtlich geführte Vereine.
Weitere detaillierte Ausführungen zu der MWST-Reform finden Sie unter
Downloads und Medienmitteilungen, sowie Parlament Themendossier

Revision des Rechnungslegungsrechts
proFonds hat an der Vernehmlassung zur Revision des Rechnungslegungsrechts teilgenommen und sich mit Nachdruck gegen eine Gleichbehandlung von gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen mit Handelsgesellschaften gewehrt. Im Februar 2007 wurden die Ergebnisse der Vernehmlassung veröffentlicht und seit 21. Dezember 2007 liegt nun die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts vor.
proFonds nimmt mit grosser Freude und Genugtuung zur Kenntnis, dass der Bundesrat in folgenden Punkten seine zentralen Anliegen berücksichtigt hat:
Zwar wird am rechtsformneutralen Konzept festgehalten. Jedoch ermöglicht eine etwas abgeschwächte Form, dass den spezifischen Eigenheiten von Stiftungen und Vereinen Rechnung getragen wird, so dass in sachlich begründeten Fällen genügend Spielraum vorhanden ist, um die neuen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften flexibel und vernünftig anzuwenden.
Weiter werden die mittleren und kleinen Stiftungen und Vereine von der Konzernrechnungspflicht befreit.
proFonds wird das Reformvorhaben weiterhin aufmerksam verfolgen und darüber informieren. proFonds wird weiterhin dafür kämpfen, dass das zukünftige Buchführungs- und Rechnungslegungsrecht auch für ehrenamtliche Milizführungsorgane noch zu bewältigen sein wird.
Weitere Details dazu:
proFonds Argumentation an die Rechtskommission des Ständerats (RK-SR) vom 18.08.2008
Stellungnahme von proFonds zur Revision des Rechnungslegungsrechts

Erhöhung des Spendenabzugs auf 20%
proFonds setzt sich seit jeher für Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Organisationen ein. Dies erneut mit Erfolg, denn per Januar 2006 wurde der Spendenabzug bei der direkten Bundessteuer von 10 auf 20% des Einkommens bzw. Gewinns des Spendenden erhöht. proFonds freut sich, dass sich der stets postulierte Mindeststandard von 20% heute auch bei der überwiegenden Mehrheit der Kantone durchgesetzt hat: AG, AI, BS, BE, FR, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SZ, SO, SG, TG, UR, VD, ZG, ZH.
Spitzenreiter mit 100% bleibt unverändert BL.
proFonds ruft die restlichen Kantone auf, ihren Spendenabzug ebenfalls auf mindestens 20% anzuheben (AR, JU, TI, VS: 10%, NE: 5%).
Eine landesweite Mindestschwelle von 20% ist ein bedeutender Schritt zum schweizerischen Binnenmarkt der Gemeinnützigkeit sowie eine Stärkung des Stiftungstandortes Schweiz.
In Deutschland ist seit 1. Januar 2007 das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements gültig. Dieses beinhaltet u.a. eine landesweite Vereinheitlichung der Höchstlimiten für den Spendenabzug auf 20%.
Übersicht der Spendenabzüge in den einzelnen Kantonen.

Studie zur Honorierung von Stiftungsräten
Das Verbandsmanagement Institut (VMI) der Universität Freiburg führte mit Unterstützung von proFonds und SwissFoundations die nationale Studie zur Honorierung von Stiftungsräten in gemeinnützigen Stiftungen der Schweiz durch.
Stiftungen sind auf kompetente Stiftungsräte angewiesen. Jedoch ist es nicht immer einfach, qualifizierte Leute für dieses oberste Leitungsgremium zu finden. Entsprechend haben verschiedene Stiftungen begonnen, finanzielle Anreize für Stiftungsräte zu bieten.
Die Resultate der Studie zeigen auf, dass eine Honorierung von Stiftungsräten heute einer weit verbreiteten Praxis entspricht. Eine Mehrheit der Stiftungen zahlt Vergütungen an ihre Stiftungsräte. Aber es kommt auch klar zum Ausdruck, dass es sich dabei um moderate Honorare handelt, die deutlich unter marktüblichen Ansätzen für vergleichbare Managementleistungen liegen. Allerdings verzichten nach wie vor 40% der Stiftungen auf jegliche Form der Entschädigung. Nachholbedarf besteht im Bereich der Formalisierung und der Transparenz, denn viele Stiftungen verfügen über keine reglementarischen Bestimmungen. Dies wäre aber die Grundlage für eine fundierte und nachvollziehbare Honorierungspolitik.
Mit der Studie in Form einer Situationsanalyse ist es sicher gelungen, ein Gebiet des noch immer weitgehend unerforschten Stiftungsbereichs näher zu beleuchten.
Die Studie wurde am 8. April in Zürich den Mitgliedern von proFonds und SwissFoundations sowie den Medien präsentiert Medienmitteilung.
Die ausführliche Studie kann direkt beim VMI bezogen werden.
«Stiftungsräte - Altruisten oder Abzocker?» – Artikel in der Basler Zeitung vom 14.04.2008

Good Governance - ein Thema auch für Stiftungen und NPO
Good Governance gewinnt für gemeinnützige bzw. für Nonprofit-Organisationen (NPO) zunehmend an Bedeutung. Entsprechend haben Fachverbände zwei Codes zu dieser Thematik ausgearbeitet: den Swiss NPO-Code und den Swiss Foundation Code.
Swiss NPO-Code
Trägerschaft des kürzlich erschienenen Swiss NPO-Codes ist die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten grosser Hilfswerke. proFonds und ZEWO waren mit Expertenstatus massgeblich an der Erarbeitung dieses Codes beteiligt. Der Swiss NPO-Code richtet sich an die grösseren und grossen Hilfswerke und sozialdienstleistenden Organisationen mit Sitz in der Schweiz, die öffentlich Spenden sammeln. Der Code ist für die NPO, die ihn unterzeichnen, verbindlich. Er legt die Grundsätze für eine verantwortungsvolle, transparente und zeitgemässe Good Governance im Nonprofit-Bereich fest. Im Zentrum stehen Organisation, Arbeitsweise und allfällige Entschädigung des obersten Leitungsorgans, Gewaltenteilung, Transparenz und Kommunikation. Der Swiss NPO-Code ist einsehbar unter www.swiss-npocode.ch.
Swiss Foundation Code
Der von SwissFoundations erarbeitete Swiss Foundation Code ist im Herbst 2005 erschienen (Verlag Helbing & Lichtenhahn, Basel, ISBN 3-7190-2393-1; vgl. dnb.ddb.de). Dieser Code enthält Empfehlungen zur Gründung und Führung von Förderstiftungen und wendet sich somit an Stiftungen, die keine öffentlichen Spendensammlungen durchführen. Die zentralen Grundsätze des Swiss Foundation Code sind eine wirksame Umsetzung des Stiftungszwecks, Checks and Balances und Transparenz.
Weitere Infos dazu im Artikel "Schweizer Codes für Stiftungen" in StiftungsWelt 03-2006
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